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Jugendkriminalität

Jugendkriminalität
Unterrichtsentwurf Arbeitsmaterial enthalten
Datum: 31. Juli 2008 Autor: Kathrin Kommentare: 0

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Beschreibung:

In dieser Unterrichtsstunde zum Thema "Jugendkriminalität" sollen die SchülerInnen versuchen sich mit dem Problem der Jugendkriminalität auseinander zu setzen und sich Wissen über die Ursachen, die Straftaten selbst und die Folgen von Straftaten aneignen. Die SchülerInnen sollen ihren Erfahrungshintergrund zum Thema Jugendkriminalität einbringen und sich gedanklich auf zwei Fallbeispiele für Straftaten einlassen, welche sie inhaltlich erarbeiten sollen. Durchgeführt in einer 7. Klasse.


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Jugendkriminalität


Jugendkriminalität

Inhaltsverzeichnis:

1. Bedingungsanalyse

2. Kompetenzerwerb / Lernziele
2.1 Übergeordnetes Stundenziel
2.2 Stundenziel
2.3 Kompetenzerwerb als Teilziele formuliert:
2.3.1 Fachliche Ziele
2.3.2 Methodische Ziele
2.3.3 Personale Ziele
2.3.4 Soziale Ziele

3. Sachanalyse

4. Didaktische Reflexion und Entscheidungen

5. Methodische Reflexion und Entscheidungen

6. Verlaufsplanung

7. Literaturangaben

8. Anhang
8.1 Arbeitsblätter
8.2 Geplantes Tafelbild

1. Bedingungsanalyse

Arbeitsbedingungen:
Die Klasse besteht aus sechsundzwanzig Schülern und Schülerinnen. Ich werde im Folgenden statt von Schülerinnen und Schülern nur noch allgemein von „Schülern" sprechen.
Das Klassenzimmer ist für diese Klasse recht eng, größere Gruppenarbeiten sind dadurch erschwert möglich. Das Medienangebot beschränkt sich auf die Tafel, einen Overheadprojektor und bei Bedarf auf einen Fernseher mit DVD- und Videoreceiver.
Die Sitzordnung wird regelmäßig verändert, mittlerweile ist aber das Platzangebot im Raum sehr beschränkt und aufgrund der Unverträglichkeit einiger Schüler auch komplizierter geworden.

Lern- und Verhaltenssituation:

XXX

2. Kompetenzerwerb / Lernziele

2.1 Übergeordnetes Stundenziel (Reihenziel):

Die Schüler sollen versuchen sich mit dem Problem der Jugendkriminalität auseinander zu setzen und sich Wissen über die Ursachen, die Straftaten selbst und die Folgen von Straftaten aneignen.

2.2. Stundenziel:

Die Schüler sollen ihren Erfahrungshintergrund zum Thema Jugendkriminalität einbringen und sich gedanklich auf zwei Fallbeispiele für Straftaten einlassen, welche sie inhaltlich erarbeiten sollen.

2.3 Teilziele

2.3.1 Fachliche Ziele:

Die Schüler sollen...
- sich durch den stummen Impuls gedanklich mit Jugendkriminalität beschäftigen und ihre Erfahrungen äußern,
- ihre Beispiele in die vorgegebenen Kategorien von Straftaten einordnen können,
- sich anhand der jeweiligen Fallbeispiele mit den Straftaten Diebstahl, Körperverletzung und Sachbeschädigung befassen.

2.3.2 Methodische Ziele:

Die Schüler sollen...
- mit Hilfe der kleinen Plakate ihre Ergebnisse in der Klasse vorstellen und gegebenenfalls ihre Ausführungen begründen.

2.3.3 Personale Ziele:

Die Schüler sollen...
- ihre eigenen Erfahrung und Gedanken einbringen können,
- ihre Ergebnisse vor der Klasse vertreten und begründen können.

2.3.4 Soziale Ziele:

Die Schüler sollen...
- miteinander an den gestellten Aufgaben arbeiten können,
- die Meinungen und Äußerungen der Mitschüler akzeptieren und unkommentiert zur Kenntnis nehmen können.

3. Sachanalyse

Der Begriff „Jugendkriminalität" wird abgeleitet aus dem Begriff „Kriminalität".
Kriminalität bezeichnet die Gesamtheit der in einem bestimmten Gebiet verübten Straftaten. Der Begriff „Jugendkriminalität" bezeichnet die strafbaren Handlungen von Jugendlichen (14-17 Jahre) und Heranwachsender (18-20 Jahre). Unter 14-Jährige gelten als Kinder und sind nicht strafmündig und deshalb nicht strafrechtlich verfolgbar. Ob ein Verhalten strafbar ist, richtet sich nach den Vorgaben des Strafgesetzbuches (StGB). In § 10 StGB ist verankert, dass für Jugendliche und Heranwachsende gesonderte Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) gelten, wobei der Katalog der Straftaten in Strafgesetzbuch und Jugendschutzgesetz identisch ist. Das Jugendgesetz sieht jedoch vielfältigere und flexiblere Reaktionsmöglichkeiten vor, als das im StGB verankerte allgemeine Strafrecht, das für Erwachsene gilt.
Die Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden sind überwiegend „Bagatelldelikte", das heißt leichtere Straftaten. Mehr als die Hälfte von Jugendlichen und Heranwachsenden begangenen Straftaten sind Diebstähle (ca. 50 Prozent), wobei am häufigsten Laden- und Automatendiebstähle vorkommen. Weitere Delikte, die häufig in dieser Altergruppe vorkommen, sind Schwarzfahren, Sachbeschädigung, einfache Körperverletzung und Drogendelikte. Schwere Gewaltdelikte wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung oder schwere Körperverletzung machen nur zwischen 5 und 10 Prozent aller Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender aus.[1] Seit Jahren steigen die Zahlen der Jugendkriminalität überproportional zur Kriminalität der Erwachsenen. Eigentums- und Verkehrsdelikte herrschen vor, besonders zugenommen haben Delikte mit körperlicher Gewaltanwendung und Bandenkriminalität. Die Jugendkriminologie erklärt die Zunahme der Jugendkriminalität mit biologisch-psychologischen Veränderungen des Reifeprozesses und mit gesellschaftlichen Ursachen.[2] In den meisten Fällen entwickeln sich aus strafrechtlichen Auffälligkeiten heraus keine „kriminellen Karrieren", sondern es kommt zu einer so genannten „Spontanremission", das heißt, das abweichende Verhalten hört einfach von selbst wieder auf. Dreiviertel der Altersgruppe der Jugendlichen sind bis zum 18. Lebensjahr mit nur einer Straftat im Bundeszentral- und Erziehungsregister erfasst; nur ca. 10 Prozent weisen drei oder mehr Einträge auf.[3] Man weiß mittlerweile, dass eine kleine Tätergruppe für einen großen Teil aller registrierten Straftaten verantwortlich ist. Es ist daher mit der Gruppe der mehrfach auffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden ein anderer Umgang erforderlich als mit den Einmaltätern.

4. Didaktische Reflexion und Entscheidungen

Legitimation: Das Thema Jugendkriminalität findet sich im Bildungsplan 2004 für die Hauptschule Baden-Württemberg im Fach WZG wieder. Dort wird das Thema „Jugendkriminalität" bzw. „Straffälligkeit von Jugendlichen" in Klasse 7-9, im schulinternen Curriculum in Klasse 7 aufgeführt. Die Schüler sollen lernen, im Zusammenleben mit anderen Menschen die Bereitschaft zu entwickeln, die Rechte anderer zu achten, und verstehen die dafür notwendigen Regeln. Das Thema findet sich im Kompetenzfeld „Zusammenleben in sozialen Gruppen" wieder. Die Schüler sollen die für den eigenen Lebensbereich bedeutsamen Gesetze verstehen. Die Schüler wissen um die Rechtstellung der Jugendlichen und werden sich des Zuwachses an Rechten und Pflichten bewusst.[4] Das Thema der Stunde ist überwiegend lebensweltbezogen, politikbezogen wird die Fortführung des Themas sobald die rechtlichen Aspekte von Bedeutung sind.
Gegenwarts- und Zukunftsbedeutung: Sowohl in der Gegenwart als auch in der Zukunft hat das Thema eine besondere Bedeutung. Die Schüler sind oder werden in Kürze 14 Jahre alt und somit strafmündig, daher müssen sie besonders geschult werden, ihre Handlungen im Alltag zu überdenken und sich für ihr Handeln verantwortlich fühlen.
Die Stunde fällt die Unterrichtseinheit „Jugend im Rechtsstaat", ihr gehen die Stunden „Rechte und Pflichten Jugendlicher und „das Jugendschutzgesetz" voraus. Die Komplexität des Themas erfordert sowohl eine quantitative Begrenzung, ohne den Kerninhalt zu verlieren und die qualitative Strukturierung durch die ‚Rückführung komplexer Sachverhalte auf ihre wesentlichen Elemente. Dies soll durch entsprechende Konzentration der Inhalte und Auswahl der Vermittlungsmethode ermöglicht werden. Das Prinzip des Exemplarischen (v.a. Klafki) ist von zentraler Bedeutung für diese didaktische Reduktion.[5]
Die Auseinandersetzung mit dem Thema „Jugendkriminalität" steht exemplarisch einen Bereich der Lebenswelt der Schüler, da sie täglich mit dem Problem der Jugendkriminalität, sei es durch verschiedenste Medien, im schulischen Bereich oder persönlichen Umfeld konfrontiert werden. Der Fokus der Stunde liegt auf dem Erkennen einer Straftat, dabei beim Thema wird inhaltsorientiert vorgegangen. Die Schüler analysieren in der Stunde ausgewählte Fallbeispiele und arbeiten die Straftaten heraus, die in ihrer Altersgruppe besonders häufig vorkommen. Im weiteren Verlauf der Unterrichtseinheit werden sie die Ursachen und Folgen von Jugendkriminalität erarbeiten.

5. Methodische Reflexion und Entscheidungen

Die Schüler werden begrüßt und die Besucher kurz vorgestellt. Danach klappt die Lehreranwärterin (LA) die Tafel auf. An der Tafel hängt eine Wortkarte mit dem Stundenthema „Jugendkriminalität". Der Titel des Themas beinhaltet einen so großen Aufforderungscharakter, dass der Einstieg in Form eines stillen Impulses passend scheint. Für die Schüler bietet das Thema einen großen Gesprächsanreiz. Um zu verhindern, dass während der Stunde fortlaufend einzelne Schüler ihren Gedanken freien Lauf lassen soll dieses Potential gezielt genutzt und die Vorerfahrungen in der Einstiegsphase eingebracht werden. Die einzelnen Schüleräußerungen sollen weder von der LA noch von Mitschülern kommentiert werden. Die LA greift nur ein, um Zwischenkommentare von Seiten der Schüler zu unterbinden. Nach dieser Phase klärt die LA das Stundenthema. Sie teilt Karteikarten aus und fordert die Klasse auf, still je ein Beispiel für eine Jugendstraftat aufzuschreiben, das sie kennen. Diese Aufgabe sollte schnell bearbeitet sein. In dieser Zeit heftet die LA fünf Bereiche von Straftaten (die Oberbegriffe) an die Tafel: Bedrohung, Diebstahl, Gewalt gegen Personen, Gewalt gegen Sachen und Sonstiges (weitere Straftaten). Danach fordert die LA die Schüler auf, ihre Beispiele vorzulesen und einem Bereich von Straftaten an der Tafel zuzuordnen. Um unnötige Unruhe und ein Nachlassen der Konzentration auf das Geschehen zu vermeiden, nimmt die LA die Karten in Empfang und hängt diese nach Schülerangabe unter die richtige Straftat. Die LA erklärt den Schülern das weitere Geschehen. Die Klasse soll zwei Fallbeispiele bearbeiten, welche drei Straftaten beinhalten. Dabei wird die Klasse in zwei Hälften geteilt- jede Hälfte erhält ein Fallbeispiel mit Aufgaben. Die Schüler sollen in Partnerarbeit bzw. Kleingruppen arbeiten. Diese Sozialform ermöglicht ein effektiveres Arbeiten, da sich die Schüler verbal und schriftlich über ihre Meinungen austauschen müssen und mehrere Meinungen diskutiert werden können. Die gestellten Aufgaben werden als Plakat an die Tafel gehängt und ein Schüler liest sie vor. Falls Fragen dazu aufkommen können diese gleich geklärt werden. Die Zugänglichkeit zu diesem Thema soll den Schülern mit Hilfe von zwei Fallbeispielen erleichtert werden. Die Beispiele sollen den Schülern die Möglichkeit geben sich in eine Person hineinzudenken, die eine Straftat begangen hat. Die Beispiele orientieren sich an der Erfahrungswelt der Schüler, zudem sind die Texte in schülergerechter Sprache verfasst und inhaltlich gut verständlich. Nach der Klärung des Arbeitsauftrags werden die Schüler in ihre Gruppen entlassen. Die Wahl der Partner oder der zwei weiteren Mitschüler als Kleingruppe ist den Schülern freigestellt, da eine erzwungene Zuteilung bei den meisten Schülern zurzeit auf unlösbare Diskussionen hinauslaufen würde und unnötig wertvolle Unterrichtszeit verschenkt würde. In der Klasse sind einige Schüler, die jede Form der Partner oder Gruppenarbeit komplett boykottieren, stören und die Klasse vom konzentrierten Arbeiten abhalten. Diese Schüler arbeiten trotzdem in ihren Gruppen, da sie Einzelarbeit weiter zum Stören verleiten würde. Die Schüler bekommen eine Zeitvorgabe, um den Arbeitsprozess zu beschleunigen.
Während der Arbeitsphase hängt die LA an die beiden Seitenteile der Tafel die jeweilige Überschrift der Fallbeispiele „Kai" und „Susi". Darunter schreibt sie die Stichwortfragen der Aufgaben: „Täter", „Ablauf der Straftat(en)?", „Straftat(en)", „Warum wurde er zum Täter?", „Wie hätte man die Straftat(en) verhindern können?". Die LA teilt zu jedem dieser Aufgabenteile gezielt an die Arbeitsgruppen Plakate und Stifte aus, mit dem Hinweis diesen Aufgabenteil später zu präsentieren und vorab einen Sprecher zu bestimmen. Die Schüler schreiben die Ergebnisse des ihnen zugeteilten Aufgabenteils auf das Plakat, um dieses später der Klasse zu präsentieren. Da in den jeweiligen Arbeitsphasen nicht alle Schüler einen Aufgabenteil präsentieren können, rotiert die Aufgabenzuteilung von Stunde zu Stunde in der Klasse. Die LA weist die Schüler nach 10 Minuten auf den Zeitstand hin. Nach insgesamt 15 Minuten sollte diese Arbeitsphase beendet sein, falls die Schüler noch nicht fertig sind werden 2 Zusatzminuten gewährt.
Da in den Kleingruppen keine Auswertung erfolgen kann setzen sich die Schüler wieder an ihre Plätze. Die Auswertung des Fallbeispiels „Kai" beginnt, die LA heftet das jeweilige Plakat an seinen Platz an der Tafel und der entsprechende Schüler kommentiert das Ergebnis. Diese Präsentation kann vom Platz aus erfolgen, da die Schüler ungern allein vor der Klasse stehen und die meisten Aufgabenteile zu kurz sind, als dass eine solche Präsentationsform sinnvoll wäre. Es wird auf ein zeitraubendes Vorlesen des Fallbeispiels verzichtet, da die Schüler, welche das jeweils andere Fallbeispiel bearbeitet haben, durch die Auswertung vom Inhalt des fremden Fallbeispiels erfahren- die Fallbeispiele sind sehr ähnlich aufgebaut. Falls Rechtschreibfehler auf den Plakaten stehen wird angesprochen, dass diese hier eine untergeordnete Rolle spielen. Die Verbesserung aller Fehler würde der Phase den Schwung nehmen und vom Thema lenken ohne eine positive Wirkung zu erzielen. Zudem wächst schnell die Hemmschwelle eigene Texte an die Tafel o.ä. zu hängen.
Nach diesem Fallbeispiel wird das Fallbeispiel „Susi" besprochen. Falls Zeitnot aufkommt erklärt die LA den Schülern, dass dieses Fallbeispiel auf die nächste Stunde verschoben wird und sie die Plakate mit Namen auf den Schreibtisch legen sollen. Die Stunde wird mit einem Ausblick auf die nächste Stunde beendet.
Eine genaue Festlegung des Arbeitsstandes am Ende der Stunde ist in dieser Klasse sehr schwer möglich, da die Schüler extrem unterschiedlich arbeiten und der Arbeitsprozess dementsprechend zügig bzw. verzögert voranschreitet.
Alternativ zum stummen Impuls als Einstieg wäre ein aktueller Zeitungsartikel denkbar. Die Schüler würden ihn kommentieren und wahrscheinlich eigene Erfahrungen äußern. Daraufhin könnte das Stundenthema festgelegt werden und der Zeitungsartikel nach der ersten Erarbeitungsphase als Fallbeispiel dienen. Ich habe mich gegen diese Variante entschieden, da ein schon bekannter Artikel in der Arbeitsphase auf weit weniger Interesse stößt. Die Gruppengröße in der Arbeitsphase muss in dieser Klasse klein gehalten werden, da es sonst kaum möglich ist sinnvolle Arbeitsergebnisse zu erzielen. Die einzelnen Aufgabenteile werden von der LA je nach Leistungsvermögen der Schüler zugeteilt, da es einzelne Schüler sonst überfordern würde und man ihnen einen Anlass zum „Blödsinn machen" geben würde.
Die genaue Einhaltung des Zeitplans ist wünschenswert, aber es sollte vorab immer überlegt werden, wie auf Zeitnot zu reagieren ist.

6. Verlaufsplanung

ZeitPhaseUnterrichtsgeschehen
Sozialform / MedienDidaktisch-methodischer Kommentar
8.35 - 8.40 UhrEinstiegL: begrüßt die Schüler und stellt ihnen kurz die Besucher vor.
L: hängt die Wortkarte „Jugendkriminalität“ an die geöffnete Tafel.
S: sollen spontan ihre Gedanken äußern, ohne über verschiedene Äußerungen der Mitschüler zu diskutieren.
L: Evtl. anstoßende Fragen: Welche Erfahrungen habt ihr damit gemacht? Wo seid ihr damit schon in Berührung gekommen?
- Stummer Impuls
- Tafel/ Wortkarte
- Vorerfahrungen der Schüler abfragen, Raum für freie, unstrukturierte Äußerungen.
- Alternative: Zeitungsbericht vorlesen mit aktuellem Fall.
8.40 - 8.42 UhrHinführungL: klärt Stundenthema: „In dieser Stunde schauen wir uns genauer an, welche Straftaten Jugendliche begehen. Frage: „Was bedeutet das Wort „Straftat“?“
S: erklären das Wort „Straftat“
- Frontal- Transparenz
8.42 - 8.50
Uhr
Erarbeitung IL: nehmt einen dicken (Fils)Stift und schreibt auf eine Karteikarte ein Beispiel für eine Straftat durch Jugendliche, das ihr kennt.
S: bekommen eine Karte und schreiben ein Beispiel auf.
L: in dieser Zeit hängt Lehrerin die fünf Bereiche unter die Überschrift an die Tafel und fordert Schüler auf, ihre Beispiele vorzulesen und einem dieser Bereiche zu zuordnen
S: jeder liest nacheinander sein Beispiel vor, gibt es L. unter Angabe des entsprechenden Bereiches.
L: hängt die Beispiele unter die entsprechenden Überschriften (Straftaten).
- Frontal
- Einzelarbeit
- Lehrer gibt den Schülern durch die Vorgabe von fünf Bereichen von Straftaten einen Orientierungs-Rahmen.
8.50 - 9.05
Uhr
Erarbeitung IIL: „Wir schauen uns jetzt drei Straftaten genauer an. Die eine Hälfte von euch bekommt ein Fallbeispiel, die andere Hälfte ein anderes, ähnliches Fallbeispiel. Die Aufgaben zum Fallbeispiel erarbeitet ihr in Partnerarbeit oder in Dreier-Gruppen.“
L. teilt Arbeitsblätter aus, lässt die Schüler die Aufgabenstellung vorlesen und legt die Zeit fest.
S: lesen die Aufgabenstellung und klären mit L. eventuelle Fragen. S: setzen sich in Gruppen zusammen und arbeiten.
L: schreibt an Seitenteile der Tafel die Überschrift des jeweiligen Fallbeispiels. L. teilt gezielt an Gruppen Plakate und Stifte für einzelne Aufgabenteile aus, mit dem Hinweis einen Sprecher für die spätere Präsentation dieses Aufgabenteils zu bestimmen.
-- Partner- / Kleingruppenarbeit
- Arbeitsblätter
- Tafel
- Herausarbeitung der Straftaten Diebstahl, Sachbeschädigung und Körperverletzung.
- Zuteilung der Aufgabenteile für die anschließende Auswertung
9.05 - 9.18
Uhr
Sicherung/ PräsentationL: beendet die Arbeitsphase, bittet Schüler an ihre Plätze und beginnt mit der Analyse des Fallbeispiels Kai.
S: setzen sich an ihre Plätze und der Klassenteil mit dem Fall Kai beginnt mit der Auswertung der Aufgaben. Dabei hängen die jeweiligen Gruppen ihre Plakate zur jeweiligen Aufgabe an die Tafel und kommentieren ihre Ergebnisse.
L: „Rechtschreibfehler auf den Plakaten sind jetzt Nebensache.“
S: Die restlichen Schüler ergänzen gegebenenfalls die Ergebnisse der präsentierenden Gruppe. à Nach dem Fallbeispiel Kai wird das Fallbeispiel Susi besprochen. Falls die Zeit nicht reicht, wird dieser Fall auf die folgende WZG-Stunde verschoben.
S: legen ihre Plakate mit Namen auf LA-Schreibtisch.
-- Unterrichtsgespräch
- Tafel, Plakate
- Arbeitsblätter, Ergebnisse
- Bei Fragen über Folgen der Straftaten gestellt werden, wird auf nächste Stunde verwiesen.
- Bei der Auswertung sitzen die Schüler an ihren Stammplätzen, da die Unruhe sonst zu groß ist.
- Falls die geplante Zeit nicht reicht wird die Auswertung in der nächsten Stunde festgesetzt.
9.18 - 9.20
Uhr
Schluss/ AusblickL: beendet Auswertung der Fälle und gibt einen Ausblick auf die nächste Stunde.- Frontal- Transparenz über Fortgang des Themas

 

7. Literaturangaben:

Literatur:
- Emig, O. u.a.: Leitfaden für Jugendschöffen. Arbeitshilfen für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Jugendkriminalrechtspflege, hrsg. Von der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V., 4. Auflage Hannover 2005, S.48.
- Kultus und Unterricht: Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Bildungsplan für die Hauptschule, Neckar-Verlag, Stuttgart 2004, S.137.
- Scheffler, G.: Wenn Jugendliche straffällig werden...- Ein Leitfaden für die Praxis, Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V.(Hrsg.), S. 7-9, Bonn 2005.
- Schülerduden: Politik und Gesellschaft, Verlag Bibliografisches Institut & F.A. Brockhaus AG., Seite 211-211, Mannheim 2001.

Internet:
-Didaktische Reduktion: http://www.studienseminarneuss.nrw.de/ Sekundarstufe/ Fachseminare/Mathematik/Themen/reihenplanung_didaktische_reduktion_htm. Vom 12.04.08.

8. Anlagen

8.2 Geplantes Tafelbild

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fußnoten:

[1] Vgl. Scheffler, G.: Wenn Jugendliche straffällig werden..., 2005, S.7-9
[2] Vgl. Schülerduden: Politik und Gesellschaft, 2001, S 211-212
[3] Emig, O. u.a.: Leitfaden für Jugendschöffen, 2005, S.48
[4] Vgl. Bildungsplan für die Hauptschule:Lehrplanheft 2/2004, S.137
[5] Vgl. http://www.studienseminar-neuss.nrw.de/Sekundarstufe/Fachseminare/... Vom 12.04.08

 

 



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