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Die Entwicklung der Menschenrechte

Die Entwicklung der Menschenrechte
Hausarbeit
Datum: 01. Januar 2011 Autor: Lena Kommentare: 0

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Die Menschenrechte sind heute ein verbrieftes Recht aller Menschen, ihre Umsetzung ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Allerdings muss beachtet werden, dass die Menschenrechte in weiten Teilen der Welt nach wie vor nicht zum Alltag gehören und eine weitere Verbreitung und Garantie sicherlich auch von der wirtschaftlichen Entwicklung und der Bekämpfung der Armut abhängt.


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Die Entwicklung der Menschenrechte


Die Entwicklung der Menschenrechte

Inhaltsverzeichnis

I. Die Antike, eine Idee

II. Weiterentwicklung durch das Christentum

III. Die Entwicklung der Menschenrechte im Mittelalter

IV. Die Entwicklung der Menschenrechte in der Renaissance

V. Die Aufklärung

VI. Die Zeit nach dem 2. Weltkrieg

Fazit

Literaturverzeichnis

I. Die Antike, eine Idee

Als Wiege der Menschenrechte, wenngleich nur als Idee, gilt die griechische Philosophie, welche die Vorstellung skizzierte, wonach die Natur des Menschen Orientierungspunkt sein sollte.
Im Wesentlichen umspannte die Antike die Jahrhunderte von 800 v. Chr. bis ca. 475 n. Chr., also bis zum Ende des römischen Reichs.
Sie war vor allem geprägt durch die kulturellen Zentren, Griechenland und das römische Reich.

a) Griechenland
Mit der Maxime, dass der Mensch das Maß aller Dinge sei, eröffnet die griechische Philosophie den Weg zu den Menschenrechten.[1]
Sicher ist, dass das Denken bis heute nach wie vor wesentlich durch die Philosophie der griechischen Antike bestimmt ist. Besonders hervorzuheben in diesem Zusammenhang sind Sokrates (470v.Chr.-399v.Chr), Platon (427v.Chr- 347v.Chr.) und Aristoteles (384v.Chr.-322v.Chr.).
Von diesen Philosophen wurde eine Rechtsvorstellung geprägt, die sich vor allem an der Natur des Menschen orientierte. Die Gleichheit aller Menschen war in dieser Rechtsordnung allerdings noch nicht gegeben, auch bei Platon und Aristoteles wurde noch das Prinzip der Ungleichheit vertreten.
Die Stoa (welches Säulenhalle bedeutet), eine der bedeutendsten philosophischen Schulen der Antike, welche auch in Rom erhebliche Bedeutung hatte, vertrat die Ansicht, dass alle Menschen durch ihr Menschsein gleich seien. Diese Schule der Philosophie wurde von Zenon (336/5v.Chr.-270v.Chr.) gegründet. Er und seine Anhänger waren bereits frühe Vertreter einer Eine-Welt-Idee [2] .
Die Demokratien des antiken Griechenland waren allerdings nur Stadtstaaten, in denen nur den wenigsten Menschen die vollen Bürger- und Freiheitsrechte zukamen. Der größte Teil der Bevölkerung waren sogenannte Metöken, also Gastarbeiter, und Sklaven. Die Ideen der großen Denker konnten ihre Geltung erst viel später erlangen.

b) Römisches Reich
Die entscheidende Idee für das Menschenbild im römischen Reich kam von der Stoa aus Griechenland. Die Idee der Gleichheit aller Menschen kam hier schon zu einer besseren Umsetzung. Die bedeutendsten Vertreter dieser Philosophie waren in Rom Cicero (106v.Chr.-43v. Chr.) und Seneca (1n.Chr.-65 n. Chr.). Sie vertraten die Ansicht, dass es ein über die Ländergrenzen hinweg gültiges Menschenrecht gäbe. Tatsächlich wurde in Rom der gleiche Rechtsanspruch für alle Bewohner des Reichs eingeführt, Sklaven ausgenommen.
Rom stellte also sicherlich einen Fortschritt gegenüber Griechenland dar und zeigte ein Menschenbild, das für lange Zeit sicherlich nicht mehr erreicht wurde.

II. Weiterentwicklung durch das Christentum

Seit circa 50 n. Chr. traten zu den Gedanken der Stoa noch neue Ideen durch das sich rasch verbreitende Christentum.
Das Christentum leitete aus der Annahme, dass alle Menschen als Ebenbild Gottes zu verstehen seien, her, dass demnach alle Menschen auch gleich seien.
Daraus ließe sich auch ableiten, dass alle Menschen vor Gott gleich seien, Gott also alle Menschen gleich liebe. Daraus ließe sich danach also auch ableiten, dass sich alle Menschen gegenseitig auch lieben müssen.
Grundlegend war auch der Gedanke der persönlichen Freiheit, da der Mensch durch das Christentum auch als geistiges Wesen betrachtet wurde.
Allerdings zeigte die christliche Theologie auch wiederum Tendenzen durch den Sündenfall und die Annahme, dass es eine Strafe Gottes gäbe, eine Ungleichbehandlung der Menschen zu rechtfertigen.
Aus den christlichen Urgemeinden, in denen alle Mitglieder zunächst gleich waren, erwuchsen theologische Gebilde, die einerseits die Leibeigenschaft legitimierte, andererseits aber auch zu Glaubenskriegen aufriefen und Hexenverbrennungen, auch aufgrund äußerer Stigmata, rechtfertigten.

III. Die Entwicklung der Menschenrechte im Mittelalter

Der zeitliche Rahmen lässt sich hier etwa von 475 n. Chr., also dem Untergang des römischen Reichs bis 1492 und damit der Entdeckung Amerikas stecken.
Die Gesellschaft war in dieser Zeit geprägt durch die Ständeordnung und damit von einer hierarchischen Struktur. Der Herrscher leitete seinen Herrschaftsanspruch aus einem von Gott gegebenen Recht her und verfügte daher über umfassende Machtbefugnisse. Die unterste Schicht der Ständegesellschaft bildeten die Leibeigenen, die als solche über kaum Freiheits- und sonstige Rechte verfügten.
Es war zwar grundsätzlich ein Widerstandsrecht vorgesehen um einen Herrscher, welcher nicht im Sinne des Gemeinwohls regierte, seines Amtes zu entheben. Tatsächlich blieb dieses Widerstandsrecht jedoch reine Theorie.
Wichtig in Bezug auf die Entwicklung der Menschenrechte war vor allem Thomas von Aquin, der das Verhältnis des Menschen zu seiner Gottebenbildlichkeit philosophisch beleuchtete. „ Die Ähnlichkeit ist-streng ausgedrückt - keine Relation zwischen Gott und Mensch, vielmehr ist das Geschöpf selbst diese Ähnlichkeit" [3] . Nach Thomas von Aquin ist es auch nur eine Beleidigung Gottes, wenn der Mensch als Ebenbild Gottes gegen sein eigenes oder das wohl anderer Menschen handelt.
Wiederum aber entsprachen Realität und politische Praxis nicht der Theorie, was im Zeitalter des Mittelalters immer wieder zu Spannungen und kriegerischen Auseinandersetzungen in Form von Bürgerkriegen und Revolten führte.
Vor allem England zeigte sich aber im sogenannten düsteren Zeitalter äußerst fortschrittlich. In der Magna Charta Libertatum wurden bereits im Jahr 1205 erste Freiheitsrechte verbrieft, die unter anderem Eigentums- und Eigentumsrechte garantierten und darüber hinaus Verfahrensrechte gewährten. Allerdings galten diese Reglungen im Wesentlichen nur für die privilegierten Stände.
Im Spätmittelalter bereiteten außerdem die Beendigung der Leibeigenschaft, Herrschaftsbegrenzungsverträge wie auch die Zulassung des Auswanderungsrechts, forciert durch den Freizügigkeitsgedanken der Stände, den weiteren Weg für die Entwicklung der Menschenrechte.

IV. Die Entwicklung der Menschenrechte in der Renaissance

Im 16. Jahrhundert entwickelte sich das neuzeitliche Menschenrechtsverständnis. Einen Impuls gaben in diesem Zusammenhang besonders die Entdeckungen neuer Länder und Kontinente. Ein weiterer Impuls wurde aber auch durch die Reformation gegeben.
In Spanien sei die Rechtschule von Salamanca erwähnt, von der zum ersten Mal die Universalität des Naturrechts postuliert wurde. Der Rechtsgelehrte Didacus Covarruvias y Leyva (1512-1577n.Chr.) beschrieb den Menschen als das Lebewesen, das durch seinen Geist alle anderen Lebewesen überragt [4] . Andererseits habe der Mensch aber auch die Fähigkeit sowohl das beste wie das schlechteste Lebewesen zu sein.
Der Dominikaner de las Casas (1484-1566n.Chr.) betrachtete den Menschen als ein Geschöpf, das einer Führung bedarf, allerdings ist diese Macht über andere Menschen keine von Gott gegebene, sondern leite sich nur aus der Unterwerfung anderer Menschen ab. Die Menschen wurden alle als Abbilder Gottes angesehen und somit konnte von einer Universalität des Menschenrechts gesprochen werden. Das Weltbild der Epoche wendete sich zu einem anthropozentrischen, der Mensch stand als solcher im Mittelpunkt der Welt, nicht nur sein Glaube an Gott.
Zur gleichen Zeit entwickelte sich zudem auch noch ein neues Bildungsideal, bei dem die menschliche Vernunft immer mehr an Gewicht gewann.
Kritisch zu betrachten bleibt in diesem Zusammenhang, dass die meisten Staaten in Europa zu dieser Zeit absolutistisch geführt wurden und die Entwicklung von „Menschenrechten" im Wesentlichen ein Phänomen unter Gelehrten blieb.

V. Die Aufklärung

Novum des Zeitalters der Aufklärung war vor allem die Erkenntnis, dass Menschenechte nur durch eine verfassungsmäßige Verankerung in formellen Gesetzen und dem daraus resultierenden Rechtsanspruch, Wirkung und Geltung entfalten können.

Eine deutliche Entwicklung erfuhren die Menschenrechte im 17. und 18. Jahrhundert. Ein erster bedeutender Punkt ist die „Petition of Rights" 1627. Hierin wurden im englischen Parlament Eigentums- und Personenrechte geregelt, im Besonderen hieß das, dass der König die in der Magna Charta festgelegten Persönlichkeitsrechte durch Befehl nicht außer Kraft setzen konnte.

In der „Habeas Corpus Akte" im Jahr 1679 wurde vom englischen Parlament das Recht auf persönliche Freiheit schriftlich festgehalten, indem die Menschenrechte in direkten Bezug zu den staatlichen Rechten, vor allem bei Verhaftung und in Gerichtsverfahren, gestellt wurden. Im Wesentlichen ging es also um Gewaltenteilung, wobei die Menschenrechte auch an Kontur gewannen.

1717 übernahm Preußen die Grundgedanken der Habeas Corpus Akte. 1794 wurde in Preußen schließlich ein allgemeines Landrecht eingeführt, in dem Herrschaft reglementiert und eingeschränkt wurde.

Eine große Bedeutung in dieser Zeit erlangte John Locke (1632-1704n.Chr.), welcher die Forderung nach Menschenrechten als Naturrechte stellte, im Besonderen das Recht auf Leben, Eigentum und Freiheit. Diese Forderungen fanden schließlich Eingang in der amerikanischen Verfassung.

Ein weiterer Grundgedanke Lockes war der Gedanke der Gewaltenteilung, welcher vor allem nach der französischen Revolution in Frankreich durch Montesquieu an Einfluss gewann.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sowohl Montesquieu wie auch Locke den Gedanken der Menschenrechte in ihren Werken in direkten Zusammenhang mit der Struktur des Staates brachten.

In Deutschland ist wohl Kant von größter Bedeutung. Im Vordergrund seines Denkens steht der Mensch als vernünftiges Wesen, das zugleich über einen freie Willen verfügt. Wichtig ist auch seine Aussage, dass der Mensch niemals bloß als Mittel sondern immer auch als Zweck anzusehen ist.

Zu Deutschland bleibt zu sagen, dass die Grundrechte erst im Jahr 1919 in der Weimarer Verfassung verankert wurden.

Ein weiterer Meilenstein in der Entwicklung der Menschenrechte war die „Virginia Bill of Rights" 1776, welche erstmals einen Menschenrechtskatalog in gesetzlicher Form enthielt. Dieser Katalog baute auf der Annahme auf, dass alle Menschen von Natur aus frei seien und von Geburt an die gleichen Rechte besäßen. Die Bill of Rights fungierten in den folgenden Jahren sowohl als Grundlage der Verfassung einzelner Bundestaaten, als auch der Bundesverfassung von 1787. Wenn man allerdings die Menschenrechte in ihrer Umsetzung in den Vereinigten Staaten von Amerika betrachtet, fällt vor allem auf, dass bis weit ins 19. Jahrhundert hineinreichend in einigen Staaten die Sklaverei verbreitet war und die Rassentrennung auch Mitte des 20. Jahrhunderts durchaus noch Niederschlag im alltäglichen Leben fand .

In Europa ist Frankreich als das Land zu nennen, welches im Rahmen der Revolution von 1789 die Menschen - und Bürgerrechte erklärte. An dieser Stelle seien die Ideale der Revolution erwähnt: „Liberté, Egalité, Fraternité".

In Deutschland ist Immanuel Kant (1724-1804n.Chr.) als Impulsgeber für die Weiterentwicklung der Menschenrechtsidee zu nennen. Er verfolgte die Theorie der Autonomie der Person und des freien Willens auf der Grundlage der Vernunft.

Es bleibt jedoch festzuhalten, dass die geschaffenen Rechte an die entsprechenden Nationalstaaten gebunden waren und keine universelle Geltung erlangten. Allerdings erlangten gerade die Errungenschaften der französischen Revolution kaum Kontinuität, die Ideen blieben jedoch erhalten und beeinflussten das politische Leben in nahezu ganz Europa bis in das 20. Jahrhundert hinein. An dieser Stelle seien beispielhaft genannt, die Revolution von 1848 und die Gründung der Weimarer Republik 1919.

VI. Die Zeit nach dem 2. Weltkrieg

Als letzter Abschnitt in der Geschichte der Menschenrechte ist noch die Zeit nach dem 2. Weltkrieg zu nennen. Durch die Schrecken dieses Krieges beeindruckt, kam es 1948 zur „Allgemeinen Erklärung der Menschenechte" durch die Vereinten Nationen, welche bereits 1944 gegründet worden waren.
In diese Erklärung wurden 22 einzelne Menschenrechte aufgenommen.
In der weiteren Geschichte zeigte sich, dass die Umsetzung dieser Rechte weiterhin problembehaftet blieb, da einzelne Staaten aufgrund ihrer nationalen Souveränität und ihrer Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen zum Trotze, keine Umsetzung der Menschenrechte in der Struktur ihres Staates vorsahen. Dies gilt bis heute.

Fazit

Es bleibt festzuhalten, dass zwar die Menschenrechte heute verbrieftes Recht aller Menschen sind, ihre Umsetzung jedoch noch nicht abgeschlossen ist.
Optimistisch stimmt sicherlich die schnelle Entwicklung und Verbreitung der Menschenrechte in den letzten 60 Jahren. Andererseits muss bedacht werden, dass die Menschenrechte in weiten Teilen der Welt nach wie vor nicht zum Alltag gehören und eine weitere Verbreitung und Garantie sicherlich auch von der wirtschaftlichen Entwicklung und der Bekämpfung der Armut abhängt.

Literaturverzeichnis:

1. Norbert Brieskorn, Menschenrechte, Eine historisch-philosophische Grundlegung, Kohlhammer-Verlag 1997

2. Otto Kimminich, Menschenrechte, Versagen und Hoffnung, München, 1973

3. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - Historische und ideengeschichtliche Hintergründe der Menschenrechte

4. Anna Maria Martini, das Recht auf Bildung-die Rechte des Kindes, Saarbrücken, 2007

Fußnoten:
[1] Kimminich, 1973, S.20
[2] Martini, 2007, S.2
[3] Brieskorn, 1997, S.145.
[4] Brieskorn, 1997, S.64



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