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Die Metaphysik der Sitten von Immanuel Kant

Die Metaphysik der Sitten von Immanuel Kant
Hausarbeit
Datum: 01. Januar 2011 Autor: Jones Kommentare: 0

Zusätzliche Informationen:

So bleibt die Gesetzgebung im Sinne Kants die äußere Form in der Menschen als Bürger eines Staatswesens gleich und gerecht miteinander verfahren.

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Beschreibung:

Die von Kant ausgeführte Zweigleisigkeit einer rechtlich-bürgerlichen oder ethisch-bürgerlichen Entwicklung mündet in modernen Verfassungen in die Trennung von Staat und Kirche.


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Die Metaphysik der Sitten von Immanuel Kant


"Die Metaphysik der Sitten" von Immanuel Kant

Einleitung

In diesem Text versucht Kant die Grundlagen für ein gesellschaftliches Modell zu legen, in dem ein „ethisches gemeines Wesen zu Stande kommen soll"(1).

Dabei geht er davon aus, dass der Mensch sich in einem ständigen Kampf zwischen Gut und Böse befindet. Sein maximaler Gewinn, die Befreiung von der Knechtschaft unter dem Sündengesetz, ist das erstrebenswerte Ziel. Warum der Mensch dem Zustand der Sünde ausgesetzt ist, wird nicht weiter ausgeführt.

Zu vermuten ist, dass sich Kant auf die biblische Vorstellung des Sündenfalls bezieht. Adam, der sich dem göttlichen Verbot, vom Baum der Erkenntnis zu essen, durch Evas Apfel beziehungsweise durch die verführerische Schlange widersetzt, kommt durch diese Handlung der Auflehnung gegen Gott zum Bewusstsein. Um den Preis der Vertreibung aus dem Paradies. Gott selbst verfügt, dass der Mensch nunmehr mit der Erkenntnis von Gut und Böse leben müsse, den Folgen seiner Entscheidungen ausgesetzt ist, das heißt die Verantwortung für sein Handeln tragen muss.

Kant greift diese religiöse Vorstellung auf und macht den „Sündenfall" zum Standardmodell menschlicher Verworfenheit. Nur dadurch, „Kraft anzuwenden, um sich aus dem selben heraus zu arbeiten", vermag der Mensch sich von der stetigen Bedrohung durch die Sünde zu befreien, um danach „in Gerechtigkeit zu leben".


Wie diese Gerechtigkeit erlangt werden soll, ist Gegenstand Kants weiterer Überlegungen.


Der Mensch ist sich selbst ein Feind

Kant sieht den Menschen als Mitglied einer menschlichen Gemeinschaft dem verderblichen Einfluss der anderen Menschen ausgesetzt. Dabei muss nicht einmal boshaftes Ansinnen im Spiel sein, allein „es ist genug, dass sie da sind, das sie ihn umgeben, und dass sie Menschen sind, um einander wechselseitig in ihrer moralischen Anlage zu verderben, und sich einander böse zu machen" (2) Kant geht also von einem Naturzustand aus, in dem der Mensch für sich gut ist. Erst Leidenschaften und Untugenden wie Neid, Herrschsucht und Habsucht führen feindseligen Neigungen. Ein armer Mensch beispielsweise ist nicht für sich genommen arm, sondern erst im Vergleich mit den anderen als solcher ausgewiesen.

Der Weg zum moralischen Gemeinwesen, zum ethischen Staatsbürger

Kants Vorstellung der Entwicklung vom konflikthaften Individuum zum moralisch korrekten Bürger verläuft durch zwei Phasen: den „ethischbürgerlichen" und den „rechtlichbürgerlichen" Zustand. Entwicklungsziel ist die „Herrschaft des guten Prinzips", das nur durch die Ausbreitung von Tugendgesetzen zu erlangen ist, schon um einen Rückfall in sündhaftes Verhalten zu verhindern.

Es ist die „moralischgesetzgebende Vernunft", die „eine Fahne der Tugend als Vereinigungspunkt für alle, die das Gute lieben, aussteckt, um sich darunter zu versammeln, und so allererst über das sie rastlos anfechtende Böse die Oberhand zu bekommen"(3).

Zunächst sind die Bürger bei ihrer ethischen Vervollkommnung den öffentlichen Gesetzen unterlegen, also an das Gerüst einer allgemein gültigen Gesetzgebung gebunden, dem ethischen Staat. Doch der allein kann sie zum Guten nicht zwingen. Ja, ein solcher Zwang wäre sogar kontraproduktiv und verwerflich, denn er würde die Freiheit pervertieren - denn freiwillige Bindung ist Voraussetzung allgemeiner Akzeptanz: „die Freiheit eines jeden auf die Bedingungen einzuschränken, unter denen sie mit jedes andern Freiheit nach einem allgemeinen Gesetze zusammen bestehen kann" (4).

Die Vorform einer vergesellschafteten Moral, eines ethischen Staates, ist ein selbstbezogener Naturzustand des Menschen: jeder ist sein eigener Richter. Erst der rechtlichbürgerliche Zustand schafft die Grundlage einer Auseinandersetzung zwischen an sich Gleichen, aber unterschiedlicher Interessen und streitender Individuen. Doch ist damit die ethische Vervollkommnung des Menschen noch nicht erreicht. Es braucht die ethischbürgerliche Entwicklung zum selbstverständlich guten Handeln, eine Internalisierung des Guten.

Die Idee der Vernunft

Der ethische Bürger sollte darüber hinaus im Stande sein, ein moralisches Bewusstsein im Umgang mit anderen zu entwickeln. Und so auch für sich selbst eine Herrschaft des guten Prinzips anzustreben. Dafür ist die Idee der Vernunft als einer ethischen Instanz für das Erreichen gemeinschaftlicher Zwecke erforderlich. Doch ist die Legalität von Gesetzen nicht gleichbedeutend mit ihrer Moralität. Die Vernunft ist idealer Ausdruck eines höheren, moralischen Wesens. Es in die Welt zu bringen, dafür ist noch eine zusätzliche Anstrengung von Nöten.

Während also in einer auf dem „juridischen Naturzustand" basierenden rechtlichbürgerlichen Gesellschaft, d.h. der Überwindung eines Krieges eines Jeden gegen Jeden durch die staatliche Gesetzgebung eine Rechtsgrundlage gegeben wird, eine Form des ethischen Miteinanders, ist es bei einem ethischenbürgerlichen Zustand die Herausforderung des Einzelnen gegen sich selbst, den inneren Kampf des Guten gegen das Böse zu führen. Klar, dass Kant dafür nicht den Staat, sondern die Kirche oder Religion befähigt sieht, die für das Seelenheil des Menschen zuständig ist. Eine Verpflichtung über das staatsbürgerliche Handeln hinaus! Dem rechtlichbürgerlichen Zustand folgt der ethischbürgerlich nach.

„Man wird schon zum voraus vermuten, dass diese Pflicht zur Voraussetzung einer anderen Idee, nämlich der eines höheren moralischen Wesens bedürfen werde, durch dessen allgemeine Veranstaltung die für sich unzulänglichen Kräfte der einzelnen zu einer gemeinsamen Wirkung vereinigt werden"(5)

Erst mit der Identifikation mit dem höheren Prinzip der göttlichen Vernunft oder eines göttlichen Gebots wird die Pflicht des Einzelnen, dieser zu folgen, zur Bestimmung. „Gleichwohl können ethische Geseze auch nicht als bloß von dem Willen dieses Obern ursprünglich ausgegehend gedacht werden, weil sie sie alsdann keine ethische Gesetze, und die ihnen gemäße Pflicht nicht freie Tugend, sondern zwangsfähige Rechtspflicht sein würde. Also kann nur ein solcher als oberster Gesetzgeber eines ethischen gemeinen Wesens gedacht werden, in Ansehung dessen aller wahren Pflichten, mithin auch die ethischen zugleich als seine Gebote vorgestellt werden müssen; welcher daher auch ein Herzenskundiger sein muss, um auch das Innerste der Gesinnung eines Jeden zu durchschauen, und, wie es in jedem gemeinen Wesen sein muss, jedem, was seine Taten wert sind, zu kommen zu lassen."(6)

Rechtsstaat und/oder Gottesstaat

So sind nicht theokratisch herrschende Priesterkasten gemeint, die Gott als Gesetzgeber ihren Schäfchen „verkaufen", wie es in historischen Gesellschaftsformen der Fall war. Es geht nicht darum, Gott als Gesetzgeber nur äußerlich in Erscheinung treten zu lassen, ihn die Herrschaft einer Aristokratie legitimieren lassen, sondern eine innerliche Wirkung zu entfalten im Menschen, die die Bürger in einer Republik der Tugendgesetze vereinigt. „Also ist ein ethisch gemeines Wesen nur als ein Volk unter göttlichen Geboten, d. i. als ein Volk Gottes, und zwar nach Tugendgesetzen, zu denken möglich." (7)

Eine solche Idee zu verwirklichen ist allerdings in der menschlichen Gesellschaft kaum möglich. Da wird es nach Kants Auffassung gerade mal zur äußeren Form eines solchen intendierten Gottesstaates reichen, der bestenfalls unter Gottes eigener Regie zu realisieren wäre. Also bleibt den Menschen nur die unermüdliche Arbeit an sich selbst, an ihrer Vervollkommnung im Sinne des Sieges des Guten über das Böse. Ein moralische Volk Gottes zu stiften, ist also ein Werk, dessen Ausführung nicht von Menschen sondern nur von Gott selbst erwartet werden kann. (8)

Was also kann der Mensch tun um Gottes Willen auf Erden zu befördern?

Es ist der Zusammenschluss in einer Kirche unter göttlich-moralischer Gesetzgebung.

Kant sieht ähnlich wie Platon, das Ideal einer unsichtbaren Kirche als ein Urbild göttlicher Weisheit, die als bloße Idee kaum umgesetzt werden kann.
Die sichtbare Kirche dagegen ist die vereinigte Gemeinde derjenigen welche für das moralische Reich Gottes auf Erden streiten.
Kant benennt vier Kennzeichen einer solchen wahren Kirche:

1. Eine allgemeine Kirche, die zwar die unterschiedlichste Meinungen in sich vereinigt, aber dennoch zu keiner Sektenspaltung führen darf.
2. Deren Beschaffenheit aus keinem anderen Antrieb als der moralischen Vervollkommnung bestehen darf. (Kant wendet sich explizit gegen den „Blödsinn des Aberglaubens und Wahnsinn der Schwärmerei")
3. Das die Kirche als Freistaat, weder Herrschaft nach Innen noch nach Außen, also als eine Art Demokratie funktioniert.
4. Eine Veränderliche aber dennoch in einer Konstitution verankerte Kirche sein muss.

Eine solche Kirche hätte keine Ähnlichkeit mit einer irgendwie gearteten staatlichen Institution. Sie wäre weder monarchisch, aristokratisch noch demokratisch. Sie würde am ehesten einer Hausgenossenschaft oder Familie gleichen, unter der Leitung eines unsichtbaren moralischen Vaters.

Fazit:

Die von Kant ausgeführte Zweigleisigkeit einer rechtlich-bürgerlichen oder ethisch-bürgerlichen Entwicklung mündet in modernen Verfassungen in die Trennung von Staat und Kirche. So bleibt die Gesetzgebung im Sinne Kants die äußere Form in der Menschen als Bürger eines Staatswesens gleich und gercht miteinander verfahren. Die ethische Entwicklung aber als Religionsfreiheit gewährt, Sache des Einzelnen und seiner Überzeugung bleibt.
Die ethische Vervollkommnung des Menschen also ein Ideal mit unerreichbarer Zielsetzung bleibt.

Fußnoten:
(1) Kant, Immanuel: Die Metaphysik der Sitten. Hrsg: Wilhelm Weischedel. Königsber 1794, S.751
(2) Kant, Immanuel: Die Metaphysik der Sitten. Hrsg: Wilhelm Weischedel. Königsber 1794, S.752
(3) Ebd. S.752
(4)Ebd. S.757
(5) Kant, Immanuel: Die Metaphysik der Sitten. Hrsg: Wilhelm Weischedel. Königsber 1794, S.757
(6) Kant, Immanuel: Die Metaphysik der Sitten. Hrsg: Wilhelm Weischedel. Königsber 1794, S.758
(7) Ebd. S.758
(8)Ebd. S.760



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