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Die Bedeutung der Reichsklöster unter der Herrschaftspraxis der Salier

Die Bedeutung der Reichsklöster unter der Herrschaftspraxis der Salier
Hausarbeit
Datum: 02. Januar 2011 Autor: NinaH Kommentare: 0

Zusätzliche Informationen:

Als Reichsklöster werden diejenigen Abteien bezeichnet, welche unmittelbar dem Reich, beziehungsweise dem Herrscher unterstanden.

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Beschreibung:

Das Thema dieser Arbeit lautet: ‚Die Bedeutung der Reichsklöster unter der Herrschaftspraxis der Salier’.


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Die Bedeutung der Reichsklöster unter der Herrschaftspraxis der Salier


Die Bedeutung der Reichsklöster unter der Herrschaftspraxis der Salier

1. Einleitung

Als Reichsklöster werden diejenigen Abteien bezeichnet, welche unmittelbar dem Reich, beziehungsweise dem Herrscher unterstanden. Seit karolingischer Zeit traten sie durch die vom Herrscher gewährleistete Immunität und Königsschutz in ein besonderes Verhältnis zum Königtum. Die Reichsklöster leisteten ihrerseits geistliche Dienste, wie den Einschluss des Herrschers in ihre Gebete, aber auch materielle Dienste, in Form des servitium regis und des Militärdienstes, an das Königtum.
Die Beziehung der Klöster zu dem Herrscher beruhte also auf einem ‚Geben und Nehmen’ und stellte für beide Parteien einen vorteilhaften Nutzen dar.

Unter der Herrschaftspraxis des dritten Saliers, Heinrich IV., lassen sich im Jahre 1065 Schenkungen von zwölf Reichsklöstern an weltliche und geistliche Reichsfürsten datieren. Der wechselseitige Vorteil wurde dadurch aufgehoben und die Abteien der Reichsunmittelbarkeit entzogen.
Diese Übertragungen werden in der neueren Forschung diskutiert und die Gründe dafür beleuchtet:
Handelt es sich dabei um eine Verschleuderung von wertvollem Reichskirchengut, oder liegt eine herrschaftliche, politische Motivation vor?

Diese Arbeit ist bemüht, den Ereignissen der Jahre nachzugehen, um schlussendlich die Gründe der Übertragungen treffend einschätzen zu können.
Dazu ist es notwendig, auch die Geschehnisse vor der Mündigkeitserklärung Heinrichs IV. von 1065 zu betrachten, da sich unter Umständen bereits hier schon Hinweise zur Beantwortung der Fragestellung ergeben können.
Den eigentlichen Schwerpunkt der Arbeit sollen aber die Schenkungen selbst darstellen.

2. Die politische Ausgangssituation für Heinrich IV.

2.1. Die Regentschaft Heinrichs III.

Die Regierungszeit Heinrichs III. wird allgemein als Herrschaft angesehen, welche laut Egon Boshof „fraglos zu den glanzvollsten der mittelalterlichen deutschen Geschichte zu zählen ist“[1] . Die Erfolge bei Friedensverhandlungen, die großzügige Förderung der Kirchenreform und die Unterstützung des Herrschers durch den Papst gewährleisteten ein „harmonische[s] Zusammenwirken von weltlicher und geistlicher Gewalt“,[2] .
Doch in den letzten Jahren der Regierungszeit Heinrichs III. vermehrte sich die Missstimmung gegenüber der salischen Monarchie, besonders im Herzogtum der Billunger, dem in Sachsen herrschenden Adelsgeschlecht.
Gründe hierfür waren unter anderem die wirtschaftlichen Belastungen Sachsens durch die häufigen Aufenthalte des königlichen Hofes in den dortigen Pfalzen. Der beginnende Ausbau des Reichsgutes und die herrscherliche Bevorzugung der Reichskirchen, vor allem des Metropolitansitzes Hamburg-Bremen unter dem 1043 erhobenen Erzbischof Adalbert, trugen ebenso dazu bei. Boshof sieht den eigentlichen Grund für die Ablehnung gegenüber den salischen Herrschern jedoch besonders darin, dass das salische Königshaus 1024 die sächsische Dynastie der Liudolfinger abgelöst hatte [3] . Die Führungsposition im Reich galt somit nicht mehr dem sächsischen Stamm. Peter Johanek beschreibt die Missstimmung mit den Worten des Adam von Bremen, welcher die Differenzen der Billunger mit dem Königtum in der Intensivierung der billungischen Herrschaftsbildung sieht [4] .
Zwar hatte Heinrich III. es mit der Kritik und dem Widerstand von verschieden Seiten zu tun, ob dies aber bereits eine grundsätzliche Krise der Herrschaftsordnung darstellte, lässt sich, laut Ludger Körntgen, wohl nicht entscheiden, da der König bereits 1056 verstarb [5] . Das Sachsen später „zum Zentrum der erbitterten Opposition gegen die salische Monarchie werden sollte“[6] , war also in der Regierungszeit Heinrichs III. noch nicht zu erkennen.
Festzuhalten ist, dass sich unter „ruhiger Oberfläche“[7] , sowohl bei den Billungern, als auch anderen adligen Oppositionen bereits eine Missstimmung gegen das salische Königtum bildete.

2.2. Die Zeit der vormundschaftlichen Regierung

Während der Minderjährigkeit Heinrichs IV. wurde die Opposition der geistlichen und weltlichen Fürsten deutlicher. Unter der Reichsregierung seiner Mutter Agnes [8] und ihren bischöflichen Beratern, später dann unter Anno von Köln und Adalbert von Hamburg-Bremen [9] konnten die Fürsten ihre Machtposition weiter ausbauen. So ging die Regentin Agnes dem Wunsch der einzelnen Bischöfe bereitwillig nach, indem sie ihnen Reichskirchenbesitz erneut bestätigte oder übertrug. Graf Rudolf von Rheinfelden bekam im Jahr 1057 das Herzogtum Schwaben übertragen, obwohl dieses unter Heinrich III. dem Grafen Berthold von Zähringen zugesagt worden war. Durch eine Heirat mit der Kaisertochter Mathilde ‚erbeutete’ Rudolf von Rheinfelden „um der Tochter Willen“[10] das Herzogtum. Berthold legte dagegen Protest ein und Agnes sah sich daraufhin gezwungen, ihm zur Entschädigung das Herzogtum Kärnten zu übertragen. Die persönlichen Machtinteressen der einzelnen Reichsgroßen schränkten die Handlungsfähigkeit der Kaiserin erheblich ein [11] .
Mit der Entführung des jungen Heinrich IV. im April 1062 bei Kaiserswerth durch Anno von Köln und unter anderem Otto von Northeim, übernahm zunächst der Kölner Erzbischof die vormundschaftliche Regentschaft. Später trug auch Adalbert von Hamburg-Bremen gleiches Gewicht an der Spitze der Reichsregierung. Beide brachten ihre Verwandten auf freie Bischofsstühle und übertrugen ihren eigenen Kirchen Reichsgut und Herrschaftsrechte [12] .
Die Fürsten hatten während der Regentschaft der Vormünder Heinrichs IV. ihre Machtposition ausbauen können und die salische Monarchie hatte dadurch an Autorität verloren. Eine Steigerung der schon unter Heinrich III. bestehenden Konflikte wird deutlich. Die Interessenspolitik der weltlichen und geistlichen Großen bildete also die Ausgangssituation für das weitere politische Vorgehen Heinrichs IV..

2.3. Die selbstständige Regentschaft Heinrichs IV.

Der 15-jährige Heinrich IV. erwarb am 29. März 1065 auf dem Mainzer Hoftag die rechtliche Mündigkeit und die politische Handlungsfähigkeit durch die feierliche Schwertleite.
Kurz darauf, während eines Aufenthaltes über Pfingsten in Augsburg, sagte der junge König seinen für Mai geplanten Romzug ab und vertagte ihn auf einen Termin im Herbst. Die Sicherung und Intensivierung seiner Herrschaft im Inneren hatte zunächst Vorrang vor der dortigen Kaiserkrönung [13] , denn die königliche Autorität im Reich sollte wieder hergestellt werden.
Im selben Jahr berichten die zeitgenössischen Quellen von dem Beginn des Burgenbaus in Sachsen und Thüringen.
Im Raum um den Harz ließ Heinrich IV. gewaltige Höhenburgen bauen. Die Besatzungen dieser Herrschaftsburgen kamen nicht aus dem sächsischen oder thüringischen Adel, sondern es waren landfremde Dienstleute. Diesen wurden die Burgen nicht als Lehen ausgegeben, sondern blieben in unmittelbarer Verfügung des Königs. Damit war eine ständige militärische Präsenz des Königs gewährleistet [14] .
Der Grund des dritten Saliers für diese Machtdemonstration war, die Eigentumsansprüche in Sachsen geltend zu machen [15] . Alle Rechte und Besitzungen wurden zurück verlangt, welche unter der vormundschaftlichen Regentschaft an weltliche und geistliche Große vergeben worden waren. Stefan Weinfurter stimmt dieser Erklärung für den Burgenbau durchaus zu. Da jedoch während der Unmündigkeit des jungen Königs relativ geringe Verluste des Königsgutes, besonders an Sachsen, zu verzeichnen waren, hält er dies nicht für den einzigen Grund der Machtdemonstration des Herrschers in Sachsen. Er sieht die ‚Revindikationspolitik’ als „gute Voraussetzung“ für eine „umfassende(...) und intensive(...) Durchdringung dieses Raumes, das heißt als territorialpolitisches Verankern und Verschieben der Königsmacht [16] . Hubertus Seibert stimmt diesem zu, indem er von einer „auf (...) herrschaftliche Verdichtung abzielende[n] Königslandpolitik“ spricht [17] .
Die sächsische Politik war mit dem Erzbischof Adalbert von Hamburg-Bremen und seinen übrigen Beratern sorgfältig geplant. Adalbert dürfte, laut Ludger Körntgen, den Herrscher sogar zum Ausbau zur Königsherrschaft in Sachsen angeregt habenn [18] . Von Mitte August bis Anfang Dezember 1065 hielt sich der junge König in Sachsen auf, möglicherweise, „um (...) vor Ort die letzten Vorbereitungen zu treffen“[19] .
Dieses Vorhaben, in Sachsen ein Königsterritorium zu schaffen, führte unter anderem zum Aufstand der sächsischen Bevölkerung im Jahr 1073.
Mitten in die Vorbereitungen der Sachsenpolitik im Jahre 1065 lassen sich Schenkungen von zwölf Reichsklöstern an geistliche und weltliche Fürsten datieren.
Auf diese Vergabe soll in einem weiteren Teil der Arbeit näher eingegangen werden.

3. Die Schenkungen von 1065

Die Schenkungen von zwölf Reichsklöstern an geistliche und weltliche Fürsten zwischen Mai und September des Jahres 1065 sind in der Forschung häufig diskutiert.
Die Frage, die es in einem weiteren Komplex der Arbeit zu untersuchen gilt, lautet: Handelt es sich bei diesen Schenkungen der Reichsabteien lediglich um eine unsinnige Verschleuderung von Reichskirchengut, oder lässt sich die herrscherliche Motivation in einer geplanten, politischen Entscheidung finden? Und wie lässt sich dann diese Vergabe mit der Innenpolitik Heinrichs IV. in Sachsen in Verbindung bringen?
Zunächst sollen die Vergabeobjekte näher betrachtet werden. Hierbei wird besonders der wirtschaftliche Stellenwert einiger, auf die Aufgabe bezogen relevant erscheinender, Abteien im Vordergrund der Untersuchung stehen.

3.1. Die Reichsklöster

Übertragen wurden im Jahr 1065 die Reichsklöster Corvey, Lorsch, Cornelimünster, Vilich, Malmedy, St. Lambert, Limburg a.d. Hardt, Benediktbeuern, Rheinau, Nieder-Altaich, Polling und Kempten [20] . Die Anzahl der Schenkungen wird in der Forschung allgemein als ein „bisher ungekannte[s] Ausmaß“[21] angesehen.
Bei allen der zwölf genannten Abteien handelte es sich um wirtschaftlich ertragreiche und angesehene Reichsklöster [22] . Folgt man Hans Heinrich Kaminsky, so sind es sogar die „meist bedeutend[en] Reichsabteien“[23] , welche in Form eines Lehen oder Eigen übertragen wurden. So war beispielsweise das Reichskloster Corvey eine wichtige Basisstation im langjährigen Kampf gegen das konkurrierende Adelsgeschlecht der Billunger in Sachsen sowie ein „zentrale[r] königliche[r] Stütz- und Kontrollpunkt“[24] an dem bedeutenden Hellweg [25] zwischen Rhein und Sachsen, an welchem die salischen Herrscher häufig Halt machten. Ebenso verfügte die Reichsabtei Lorsch, in materieller und finanzieller Hinsicht, über ein enormes Leistungspotenzial und zählte dadurch zu den reichsten Klöstern der damaligen Zeit [26] . Die Vergabe der Klöster als Eigen oder Lehen an die jeweiligen Beschenkten bedeutete für Heinrich IV. den Verlust der Klöster für immer, beziehungsweise den Verlust der eigenen Rechtsverfügung auf bestimmte Zeit.
Somit handelte es sich bei der Vergabe nicht um unbedeutende, kleinere Abteien, sondern, wie dargestellt, um besonders wohlhabende, große und angesehene Reichsklöster. Als Folge dieser Untersuchung könnte man bereits zu der Annahme einer sinnlos großen Verschleuderung des Reichskirchengutes tendieren. Einen Entschluss über die Bedeutung der Schenkungen für die Herrschaftspraxis des dritten Saliers zu ziehen, könnte sich jedoch als voreilig erweisen, ohne den Kreis der Beschenkten und ihren jeweils ‚zugeteilten’ Reichsklöstern näher zu betrachten.
Vor einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dieser Aufgabe soll zunächst die Verantwortlichkeit des jungen Herrschers in Bezug auf die Schenkungen geklärt werden.

3.2. Die Verantwortlichkeit Heinrichs IV.

Die in der Forschung häufig vertretene Aussage ist die des Lampert von Hersfeld, laut welchem die rücksichtslose Vergabe des Reichskirchenguts an Bischöfe und andere weltliche Große in der Verantwortlichkeit von Erzbischof Adalbert von Hamburg-Bremen lag [27] . Dieser gilt als Urheber und Hauptnutznießer der königlichen Vergaben und Schenkungen. Die Verantwortlichkeit des jungen Königs wird hingegen mit kindlichem Leichtsinn, dem pueri facilitate entschuldigt [28] .
Adalbert von Hamburg-Bremen habe bei den Schenkungen von 1065 durch ein in Umlauf gesetztes Gerücht versucht, die Abteien in seinen Besitz zu bringen. So habe er am Hof erzählt, der Bischof von Pola sei gestorben und der Corveyer Abt Saracho solle aufgrund königlicher Berufung die Nachfolge übernehmen. Mitten in dessen Reisevorbereitungen erhielt er jedoch die Nachricht, dass der Bischof von Pola gesund sei. Adalbert habe den Abt Saracho also durch diese List aus seinem Kloster locken wollen, um es so ungehindert in seinen Besitz zu nehmen. Dies weist Kaminsky zu Recht als „Anekdote Lamperts“ zurück . Adalbert von Hamburg- Bremen hatte ja bereits die königliche Schenkungsurkunde in der Hand und somit eine solche List gar nicht mehr nötig. Es ist ebenso unwahrscheinlich, dass sich der Abt ohne eine königliche Investitur auf den Weg nach Pola machte. Laut Kaminsky könnten die Ausführungen Lamperts möglicherweise auf dem höfischen Vorhaben beruhen, den Corveyer Abt Saracho mit einem Bistum abzufinden.
Adam von Bremen geht hingegen von einem Versprechen Heinrichs III. aus, Adalbert die Klöster zukommen zu lassen [30] . In der neueren Forschung wird diese Annahme jedoch nicht weiter thematisiert.
Die Meinung des Hersfelder Annalisten teilen unter anderem Brigitte Szabó-Bechstein und Kaminsky. Beide Autoren sehen den Erzbischof Adalbert um das Jahr 1065 als „faktische[n] Herr[n] im Reiche und Anstifter dieser Aktion“[31] . Laut Kaminsky wollte sich dieser die schon lange in seinem herrschaftlichen Interesse liegenden Reichsabteien Lorsch und Corvey sichern. Szabó-Bechstein äußert sich zu den Motiven Adalberts nicht, spricht jedoch ebenfalls von einem maßgeblichen Einfluss des Erzbischofs bei den Schenkungen. Hans Feierabend spricht lediglich von einer Vergabe der Reichsklöster, enthält sich aber in Bezug auf die Verantwortlichkeit jedem Werturteil [32] . Josef Fleckenstein [33] und Thomas Vogtherr [34] sehen neben dem Bremer Erzbischof auch noch Anno von Köln für die Vergabe der Reichsklöster mitverantwortlich; beide hätten „den jungen König veranlasst, (...) Reichsklöster an Bischofskirchen zu vergeben  nicht zuletzt natürlich an ihre eigenen“[35] . Dieser Meinung wird hier nicht gefolgt, da Anno von Köln nach der Schwertleite des jungen Königs im März bereits seine einflussreiche Stellung am Hof an Adalbert verloren hatte [36] und ein gemeinsames Handeln der beiden somit ausgeschlossen war. Die Argumentationslinie Vogtherrs wird nur dadurch schlüssig, indem die Vergabe der Reichsklöster am Ende der vormundschaftlichen Regierung datiert wird. Urkundlich belegt fallen die Schenkungen jedoch in die Monate Mai bis September desselben Jahres.
Schließt man sich diesen Forschungsmeinungen an, so wird das erste eigenständige Anliegen und Handeln Heinrichs IV. auf das Jahr 1069 datiert, als sich dieser von seiner Frau Bertha scheiden lassen wollte [37] .
Hubertus Seibert sieht den Anfang der selbstständigen Herrschaft durch Heinrich IV. konform mit dessen Mündigkeitserklärung [38] . Adalbert von Hamburg-Bremen wird demnach als Anstifter der Schenkungen ausgeschlossen. Dem Hamburger Erzbischof stand vor der Mündigkeitserklärung des jungen Königs am 29. März 1065 die Reichsgewalt viel uneingeschränkter zur Verfügung. Er hätte also einen früheren Termin wählen können, um sich zu seinem eigenen Vorteil zu bereichern. Seibert beruft sich hier auf die überzogenen Werturteile und Bemerkungen des Hersfelder Geschichtsschreibers Lampert, womit dieser versucht den Leser negativ den genannten Personen, namentlich Erzbischof Adalbert und später auch Heinrich IV., sowie ihren Taten gegenüber einzustimmen [39] . Die eingangs geschilderten Forschungsmeinungen Kaminskys und Szabó-Bechsteins versucht Seibert hiermit zu widerlegen. Ein weiteres Argument gegen die untergeordnete Rolle Heinrichs IV., so Hubertus Seibert, sei die Tatsache, dass allein der junge König den Befehl zur Ausstellung des Diploms gab [40] . Stefan Weinfurter schließt sich dieser Meinung an, indem er von einer „selbstständigen Regierung“ und einem „zielstrebigen Handeln“ des jungen Königs direkt nach der Schwertleite spricht [41] .
Die Tatsache, dass sich sowohl Adalbert von Hamburg-Bremen, als auch Anno von Köln während der vormundschaftlichen Regentschaft von 1062 bis 1065 zum eigenen Nutzen bereichert haben [42] , wie bereits unter 2.2. geschildert, könnte natürlich zur Annahme einer bischöflichen Verantwortlichkeit auch für diese Schenkungen führen. Die Argumention Seiberts und Vogtherrs, einen früheren Termin dafür zu wählen, erweist sich hier jedoch als schlüssig. Außerdem hätte der Hamburger Erzbischof keinen plausiblen Grund gehabt, diverse andere geistliche und weltliche Große zu beschenken.
Demnach wird hier von der Verantwortlichkeit Heinrich IV. ausgegangen.

3.3. Die Beschenkten

Kernpunkt der folgenden Untersuchung soll der machtpolitische Sinn der Schenkungen für die Reichsgroßen sein. Ebenso soll die Haltung der Beschenkten gegenüber Heinrich IV. mit in die Betrachtungen einfließen.
Unter den Nutznießern der Schenkungen von 1065 waren Bischof Ellenhard von Freisingen, welcher am 18. August das in Augsburg gelegene Kloster Benediktbeuern zu vollem Eigen erhielt und der Bischof von Speyer, an welchen die salischen Hausklöster St. Lambrecht und Limburg am 30. August fielen [43] . Bischof Rumold von Konstanz wurde die Abtei Rheinau erneut verliehen und der Bischof von Brixen erhielt Polling [44] .
In Anbetracht des Umfanges der Arbeit werden jedoch speziell Rudolf von Rheinfelden, Otto von Northeim, Adalbert von Hamburg-Bremen und Anno von Köln in das Feld der folgenden Untersuchung rücken.
Herzog Rudolf von Rheinfelden, ab 1077 Gegenkönig zu Heinrich IV., erhielt im Jahre 1065 das Reichskloster Kempten als Lehen, obwohl der Abtei erst drei Jahre zuvor die Freiheit und unmittelbare Stellung unter dem König bestätigt worden war [45] . Otto von Northeim, der damalige Herzog von Bayern, erhielt die Abtei Nieder- Altaich als Lehen übertragen. Mit diesen Vergaben zeichnete Heinrich IV., laut Seibert, „die beiden Herzöge aus, mit denen er am engsten verbunden war“[46] .
Adalbert von Hamburg-Bremen, der als wichtigster Berater Heinrichs IV. in den Jahren 1063- 1065/66 gilt, erhielt am 6. September 1065 die Reichsabtei Corvey und zwei Tage später Lorsch. Wie bereits unter 3.1. dargestellt, verfügte der Erzbischof nun über „zwei der mächtigsten und angesehensten Reichsabteien“[47] . Mit dieser Schenkung war ein „lange gehegter und mit allen Mitteln erstrebter Wunsch desselben in Erfüllung gegangen“[48] . Durch die strategisch erstklassige Lage am Hellweg führte die Verleihung für ihn zu einem Besitzschwerpunkt im südlichen Sachsen [49] . Außerdem kam Adalbert, der aufgrund vieler Bauvorhaben und Expansionsbestrebungen in erheblicher finanzieller Not steckte, die Aufstockung seiner Einkünfte gerade recht [50] .
Anno von Köln erhielt Ende Juli/ Anfang August anlässlich eines Hoftages in Trier die Reichsklöster Malmedy, Cornelimünster und Vilich als Geschenk [51] . Feierabend bezweifelt die Vergabe der Reichsabtei Vilich, da lediglich der Lorscher Chronist davon berichtet und keine der gleichzeitigen Quellen etwas über die Schenkung weiß [52] . Der ehemals vormundschaftliche Regent Heinrichs IV. konnte seine Stellung am königlichen Hofe nach der Schwertleite des Saliers gegen seinen „stärksten Rivalen, de[n] Erzbischof Adalbert“[53] nicht behaupten. Denn der junge König hatte ihm den ‚Staatsstreich’ von Kaiserswerth aus dem Jahre 1062 nicht verzeihen können [54] . Wie Lampert von Hersfeld berichtet: „Kaum hatte er (Heinrich IV.) die Kriegswaffen zum ersten Mal angelegt, habe er sie sogleich gegen den Erzbischof von Köln richten wollen“[55] . Zudem galt er allgemein als machtbesessene ‚Herrschernatur’[56] . Umso fraglicher erscheint nun also die eigenständige Motivation des Königs, dem mit wenig Sympathie bedachten Kölner Erzbischof alle drei in seiner Diözese [57] gelegenen Reichsklöster übertragen zu haben. Konnte doch Anno von Köln durch den Besitz der wohlhabenden Reichsklöster die Wirtschaftskraft und Ausstattung seines Sprengels erheblich steigern. Zudem ist zu bemerken, dass Anno im Vergleich zu den anderen Reichsgroßen mit drei Reichsklöstern die größte Schenkung erhielt.
Hier wird das unter 3.2. erzielte Ergebnis unterstrichen: Adalbert von Hamburg-Bremen hätte wohl kaum seinem Konkurrenten Anno von Köln durch die Vergabe von drei Reichsklöstern eine wirtschaftliche Stärkung seine Diözese zukommen lassen [58] .
Festgehalten werden kann also, dass die Schenkungen einen machtpolitischen Ausbau für den jeweils Beschenkten hatten, da die vergebenen Klöster in seiner eigenen Diözese gelegen waren. Man könnte also dadurch zu der Annahme gelangen, dass die Reichsklöster unter Berücksichtigung der Wünsche und Interessen der Empfänger vergeben wurden. Dies wäre auf eine konkret geplante Vergabe zurückzuführen und würde die Meinung Seiberts unterstreichen, welcher die Auswahl der Übertragungen als „sorgfältig ausgewählte(...) Objekte“[59] betrachtet.
Doch welche herrschafts-politische Motivation könnte Heinrich IV. im Jahr 1065 zu einer solchen Entscheidung veranlasst haben?
Dies soll im folgenden Punkt untersucht werden.

3.4. Die Vergabe - eine Verschleuderung des Reichskirchengutes?

Kaminsky tituliert die Schenkungen der zwölf Reichsabteien als „Entwindung (und) eine nicht unwesentliche Minderung der königlichen Machtbasis“[60] , da dies für den Herrscher den Verlust von wertvollem Reichskirchengut ohne eine deutliche Gegenleistung bedeutete. Dies, so Szabó-Bechstein, wirkte sich „ungünstig (...) für das königliche Ansehen“[61] aus und führte unter den Zeitgenossen zu Unmut gegenüber dem Königtum [62] . Da diese Autoren von einer Verantwortlichkeit Adalberts von Hamburg-Bremen ausgehen, wird die Vergabe der Reichsklöster allgemein als „Mißgriff (...) in der Phase der Vormundschaftsregierung“[63] betrachtet.
Von einer geplanten kirchen- oder reichspolitischen Entscheidung wird folglich nicht ausgegangen.
Entgegen diesen Forschungsmeinungen bewertet Hubertus Seibert die Vergabe, aus Sicht des Königs, als politisch einschneidendes und folgenreiches Ereignis, welches nicht „als planlose und unüberlegte Verschleuderung von Reichskirchengut abgetan werden [kann]“[64] . Heinrich IV., der gerade erst die eigenständige Herrschaft ergriffen hatte, würde wohl kaum „diese Aktion ohne erkennbaren Gewinn und ohne Gegenleistung mit einer solchen Hypothek belaste[n] und entscheidend schwächen“[65] .
Seibert stellt die Frage nach einem konkret geplanten Zeitpunkt für die Übertragungen, und geht nicht, wie bisher angenommen, von einem zufälligen aus. Die Schenkungen werden als eine Maßnahme der Vorbereitungen für die Sachsenpolitik Heinrichs IV. angesehen. Seiberts Kritik an den Schriftstellern Szabó-Bechstein und Kaminsky ist, dass diese die Schenkungen nicht in den ereignisgeschichtlichen Kontext eingebettet haben [66] . Denn bereits im Jahr 1065 deuten die innerpolitischen Geschehnisse auf eine selbstständige Herrschaft des dritten Saliers hin. Diese Argumentation wird im Folgenden aufgezeigt.
Die Schenkungen verfolgen in der Argumentation Seiberts einen zielgerichteten Zweck. Zum einen sollten die Beschenkten noch enger an den König gebunden werden und ihr Einsatz und ihre Treue für das Reich sollten dadurch intensiviert werden. Zum anderen, und dies ist wohl die eigentliche Argumentation Seiberts, erkaufte sich Heinrich IV. das Wohlverhalten und die Neutralität der Großen, um so ihre Einmischung in die sächsischen Angelegenheiten auszuschließen und sich ‚den Rücken freizuhalten’.
Es sollte durch die Übertragungen also eine Art ‚Stillhalteabkommen’ geschaffen werden [67] . Dieses Vorhaben und das Vorgehen Heinrichs IV. lassen selbstständige Überlegungen beim König vermuten; ein erneutes Argument für eine eigenständig ausgeübte Herrschergewalt, ohne die Verantwortlichkeit Adalberts von Hamburg-Bremen [68] .
Im Hinblick darauf wird auch die Schenkung an Anno von Köln nachvollziehbar. Der Erzbischof hatte, wie bereits erwähnt, seine einflussreiche Stellung am Hofe verloren. Diese Tatsache musste den machtbesessenen Kölner negativ gegenüber Adalbert von Hamburg-Bremen, aber auch dem Herrscher, eingestellt haben. Durch die großzügige Schenkung von insgesamt drei Reichsklöstern sollte auch dieser wohlwollend dem Königtum sowie dessen politischen Maßnahmen gegenüber gestimmt werden. Aufgrund der terriorialen Machterweiterung hatte Anno von Köln mit seiner eigenen Diözese genügend Aufgaben, als sich darüber hinaus mit der sächsischen Politik des dritten Saliers zu befassen.
Festgehalten werden kann, dass Heinrich IV. die Vergabe der Reichsklöster von 1065 als ein politisches Mittel nutzte, um sich seine Macht und den herrschaftlichen Einfluss im Reich zu sichern. Der Wirkverbund zwischen dem König und den Reichsgroßen sollte stabilisiert werden [69] . Doch nicht nur Heinrich IV. konnte sich durch diese Schenkungen einen Vorteil sichern, auch die Beschenkten konnten dadurch ihre eigene Herrschaft ausbauen, verdichten und vorantreiben.
Nun stellt sich abschließend die Frage, ob es sich um ein geplantes politisches Vorgehen Heinrichs IV. handelte, oder ob die Vergabe eher eine politische Ad-hoc-Entscheidung darstellte.
Da die Vorbereitungen für die in Sachsen geplante Machtdemonstration bereits einem Plan, nämlich der territorialen Raumerweiterung, folgten, kann auch im Fall der Vergabe der Reichsklöster davon ausgegangen werden. Um die Planmäßigkeit darzustellen, wird die Übertragung der Reichsabtei Malmedy an Anno von Köln als Beispiel herangezogen:
Auf einem Hoftag Ende Juli/Anfang August in Trier erbat der Abt Dietrich von Stablo-Malmedy bei dem jungen König eine erneute Bestätigung eines bereits von Heinrich III. ausgestellten Privilegs. Dieses sah vor, dass beide Klöster, Stablo und Malmedy, dauerhaft unter einem Abt vereinigt sein sollten. Obwohl Heinrich IV. kurze Zeit später auf demselben Hoftag die Vergabe einer der Abteien an Anno von Köln beschlossen hatte, stimmte er zunächst zu. Dies, so Seibert, tat der salische Herrscher, um den Abt zu befriedigen und bei ihm keinerlei Verdacht für etwaige herrscherliche Vorhaben aufkommen zu lassen [70] .
Diese Vergabe ist „symptomatisch für Heinrichs Entschlossenheit, [indem er] sein politisches Konzept nicht wegen des erkennbaren Gegensatzes zu einer (...) zuvor gefällten Entscheidung scheitern“ lässt [71] .
Die Übertragung der zwölf Reichsklöster aus dem Jahr 1065 kann also als geplante, politische Entscheidung verstanden werden. Die Abteien wurden demnach zu Objekten reiner Machtpolitik Heinrichs IV.[72] . Seibert weist jedoch daraufhin, dass es verfehlt wäre, von einer definierten Politik zu sprechen, da die Ausübung der Herrschaft immer von politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und persönlichen Faktoren abhängt [73] .

Da der Fortlauf, bzw. Ausgang der Schenkungen nicht mit der eigentlichen Fragestellung nach der herrschaftlichen Motivation in Verbindung zu bringen ist, wird hier auf eine Ausführung verzichtet.

4. Schlussbetrachtungen

Bereits unter der Politik Heinrichs III. bildete sich in Sachsen eine Missstimmung gegen das salische Königtum, welche sich unter den Vormündern Heinrichs IV. noch deutlicher äußerte. Als der junge König 1065 selbst die Reichsregierung übernahm, ging er sofort entschieden dagegen vor. Der Beginn des Burgenbaus ist ein hier zu nennendes Beispiel für die entschlossene Sachsenpolitik des dritten Saliers.
Bei der Schenkungsaktion desselben Jahres wurden wohlhabende und bedeutende Reichsklöster an Reichsgroße, größtenteils seine engsten Berater, übertragen. Den persönlichen Interessen des Einzelnen, in Bezug auf die Vergabeobjekte, wurde bereitwillig nachgegangen.
Von einer alleinigen Verantwortlichkeit Adalberts von Hamburg-Bremen für diese Vergabe wird hier nicht ausgegangen. Ein weiteres Argument dafür, welches in der vorliegenden Forschungsliteratur nicht thematisiert wird, ist die Tatsache, dass dem Erzbischof unter Heinrich III. die Papstwürde angeboten wurde, welche dieser ablehnte. Seine Machtposition hätte der Bremer demnach bereits Jahre zuvor ausbauen können und sich nicht mit dem Metropolitansitz Hamburg-Bremen‚ einschließlich der übertragenen Reichsklöster, ‚begnügen’ müssen.
Heinrich IV. hatte durch Adalbert von Hamburg-Bremen einen wichtigen Freund im feindlich gesinnten Sachsen, von welchem dessen Sachsenpolitik unterstützt wurde. Die Interessen auf beiden Seiten waren identisch: Das konkurrierende Adelsgeschlecht der Billunger in Sachsen sollte unterdrückt werden, um beiden Parteien einen Machtausbau, beziehungsweise Machterhalt zu gewährleisten. Auszuschließen ist demnach nicht, dass diese Schenkungsaktion mit dem Bremer Erzbischof zumindest gemeinsam geplant, beziehungsweise durchgeführt wurde.
Die erarbeiteten Ergebnisse beziehen sich demnach auf diejenigen Forschungsmeinungen, welche eine Verantwortlichkeit Adalberts von Hamburg-Bremen ausschließen. Wie unter 3.4. dargestellt, werden die Vergaben als Teil der Vorbereitungen für die Sachsenpolitik Heinrichs IV. angesehen. Der Herrscher reagierte auf die Wünsche und Ansprüche der Fürsten, wohingegen diese sich aus den königlichen Angelegenheiten in Sachsen herauszuhalten hatten. Auf die bestehenden politischen Konflikte sollte reagiert werden, wobei die persönlichen Faktoren und Interessen der Reichsgroßen in die königlichen Vorhaben mit einbezogen werden sollten.
Die eingangs gestellte Frage nach einer Verschleuderung des Reichskirchengutes kann also verneint werden, da ein machtpolitischer Zweck nachgewiesen wurde.
Aufgrund dieser Untersuchung, kann über die allgemeine Bedeutung der Reichsklöster unter der Herrschaftspraxis des dritten Saliers Folgendes zusammengefasst werden:
Ihr Stellenwert im Reich war erheblichen Wandlungen unterworfen, da sie aufgrund der Vergabe zu bischöflichen Eigenklöstern ‚erniedrigt’ wurden und somit ihre Reichsunmittelbarkeit verloren. Durch den Verlust der klösterlichen libertas, in Form der Immunität und der direkten Unterstellung unter dem Herrscher, folgte für 1/3 der Klöster eine akute Existenzkrise unter Heinrich IV.. Sie dienten nunmehr als reine Objekte des Königs, um dessen Machtpolitik durchsetzten zu können.

5. Literaturverzeichnis

1. Aymans, Winfried, Diözese, in: Lexikon für Theologie und Kirche, Band 3, 3.Aufl., Freiburg im Breisgau 1995, Spalte 225-256.
2. Borgolte, Claudia, Studien zur Klosterreform in Sachsen im Hochmittelalter, Freiburg 1076.
3. Boshof, Egon, Heinrich IV., Herrscher an einer Zeitwende, (= Persönlichkeit und Geschichte, Band 108/109), 2.Aufl., Göttingen 1990.
4. Dannenberg, Karl, Erzbischof Adalbert von Hamburg-Bremen und der Patriarchat des Nordens, Eine historisch- kritische Untersuchung, Hannover 1978.
5. Feierabend, Hans, Die politische Stellung der deutschen Reichsabteien während des Investiturstreits, Darmstadt 1971.
6. Fleckenstein, Josef, Ordnungen und formende Kräfte des Mittelalters, Ausgewählte Beiträge, 2.Aufl., Göttingen 1991.
7. Johanek, Peter, Die Erzbischöfe von Hamburg-Bremen und ihre Kirche im Reich der Salierzeit, in: Die Salier und das Reich, Band 2, Die Reichskirche in der Salierzeit, herausgegeben von Stefan Weinfurter, u.a., Sigmaringen 1991, S.79-112.
8. Kaminsky, Hans Heinrich, Studien zur Reichsabtei Corvey in der Salierzeit, Paderborn 1972.
9. Körntgen, Ludger, Ottonen und Salier, Darmstadt 2002.
10. Leidinger, P., Hellweg, in: Lexikon des Mittelalters, Band 4, München 2002, Spalte 2122-2123.
11. Seibert, Hubertus, Libertas und Reichsabtei, Zur Klosterpolitik der salischen Herrscher, in: Die Salier und das Reich, Band 2, Die Reichskirche in der Salierzeit, herausgegeben von Stefan Weinfurter, u.a., Sigmaringen 1991, S.503-569.
12. Schmeidler, Bernhard, Kaiser Heinrich IV. und seine Helfer im Investiturstreit, Darmstadt 1970.
13. Struve, Tilman, Heinrich IV., Die Behauptung einer Persönlichkeit im Zeichen der Krise, in: Frühmittelalterliche Studien, Band 21, (1987), S.318-345.
14. Suchan, Monika, Königsherrschaft im Streit, Konfliktaustragung in der Regierungszeit Heinrichs IV., Stuttgart 1997.
15. Szabó-Bechstein, Brigitte, Libertas ecclesiae, Ein Schlüsselbegriff des Investiturstreits und seine Vorgeschichte, 4.-11. Jahrhundert, Rom 1985.
16. Vogel, Jörgen, Zur Kirchenpolitik Heinrichs IV. nach seiner Kaiserkrönung und zur Wirksamkeit der Legaten Gregors VII. und Clemens’ (III.) im deutschen Reich 1084/85, in: Frühmittelalterliche Studien, Band 16 (1982), S.161- 192.
17. Vogtherr, Thomas, Reichsklöster, in: Lexikon für Theologie und Kirche, Band 8, 3.Aufl., Freiburg im Breisgau 1995, Spalte 993-994.
18. Vogtherr, Thomas, Die Reichsklöster Corvey, Fulda und Hersfeld, in: Die Salier und das Reich, Band 2, Die Reichskirche in der Salierzeit, herausgegeben von Stefan Weinfurter, u.a., Sigmaringen 1991, S.429-464.
19. Weinfurter, Stefan, Herrschaft und Reich der Salier, Grundlinien einer Umbruchzeit, Sigmaringen 1991.

Fußnoten:
[1] Boshof, Egon, Heinrich IV., Herrscher an einer Zeitwende, (= Persönlichkeit und Geschichte, Band 108/109), 2.Aufl., Göttingen 1990, S. 7.
[2] Boshof, (wie Anm.1), S. 7.
[3] Vgl. Boshof, (wie Anm.1) S. 9.
[4] Vgl. Johanek, Peter, Die Erzbischöfe von Hamburg-Bremen und ihre Kirche im Reich der Salierzeit, in: Die Salier und das Reich, Band 2, Die Reichskirche in der Salierzeit, herausgegeben von Stefan Weinfurter, u.a., Sigmaringen 1991, S. 89.
[5] Vgl. Körntgen, Ludger, Ottonen und Salier, Darmstadt 2002, S. 83.
[6] Boshof, (wie Anm.1), S. 8.
[7] Boshof, (wie Anm.1), S. 8.
[8] Regierungsdaten: 1056-1062
[9] Beide regierten von 1062-1065.
[10] Weinfurter, Stefan, Herrschaft und Reich der Salier, Grundlinien einer Umbruchzeit, Sigmaringen 1991, S. 98.
[11] Vgl. Weinfurter, (wie Anm.10), S. 98f.
[12] Vgl. Körntgen, (wie Anm.5), S. 87.
[13] Vgl. Boshof, (wie Anm.1), S. 48.
[14] Vgl. Weinfurter, (wie Anm.10), S. 117.
[15] Vgl. Weinfurter, (wie Anm.10), S. 116.
[16] Weinfurter, (wie Anm.10), S. 118.
[17] Seibert, Hubertus, Libertas und Reichsabtei, Zur Klosterpolitik der salischen Herrscher, in: Die Salier und das Reich, Band 2, Die Reichskirche in der Salierzeit, herausgegeben von Stefan Weinfurter, u.a., Sigmaringen 1991, S. 539.
[18] Vgl. Körntgen, (wie Anm.5), S. 93.
[19] Seibert, (wie Anm.17), S. 540.
[20] Vgl. Feierabend, Hans, Die politische Stellung der deutschen Reichsabteien während des Investiturstreits, Darmstadt 1971, S.75ff.; Seibert, (wie Anm.17), S. 541ff.(unterlässt die Anführung der Reichsabtei Polling); Kaminsky, Hans Heinrich, Studien zur Reichsabtei Corvey in der Salierzeit, Paderborn 1972, S.75ff.; Weinfurter, (wie Anm.10), S. 116.; u.a.
[21] Fleckenstein, Josef, Ordnungen und formende Kräfte des Mittelalters, Ausgewählte Beiträge, 2.Aufl., Göttingen 1991, S. 249.
[22] Vgl. Seibert, (wie Anm.17), S. 541.
[23] Kaminsky, (wie Anm.20), S. 75.
[24] Seibert, (wie Anm.17), S. 546.
[25] Bezeichnung für Königs- und Heerstraßen; hier: bis zum Investiturstreit häufig benutzter Reiseweg deutscher Könige zwischen Aachen und Goslar
[26] Vgl. Feierabend, (wie Anm.20), S. 99.
[27] Kaminsky, (wie Anm.20), S. 76.
[28] Kaminsky, (wie Anm.20), S. 76.
[29] Kaminsky, (wie Anm.20), S. 76.
[30] Vgl. Seibert, (wie Anm.17), S. 545.
[31] Szabó-Bechstein, Brigitte, Libertas ecclesiae, Ein Schlüsselbegriff des Investiturstreits und seine Vorgeschichte, 4.-11. Jahrhundert, Rom 1985, S. 87.; Kaminsky, (wie Anm.20), S. 75.
[32] Vgl. Feierabend, (wie Anm.20), S.145.
[33] Vgl. Fleckenstein, (wie Anm.21), S. 249.
[34] Vgl. Vogtherr, Thomas, Die Reichsklöster Corvey, Fulda und Hersfeld, in: Die Salier und das Reich, Band 2, Die Reichskirche in der Salierzeit, herausgegeben von Stefan Weinfurter, u.a., Sigmaringen 1991, S. 443.
[35] Fleckenstein, (wie Anm.21), S. 249f.
[36] Vgl. Boshof, (wie Anm.1), S. 45.
[37] Vgl. Körntgen, (wie Anm.5), S. 87.
[38] Vgl. Seibert, (wie Anm.17), S. 539.
[39] Vgl. Seibert, (wie Anm.17), S.537.
[40] Vgl. Seibert, (wie Anm.17), S. 546.
[41] Weinfurter, (wie Anm.10), S. 116.
[42] Vgl. Dannenberg, Karl, Erzbischof Adalbert von Hamburg-Bremen und der Patriarchat des Nordens, Eine historisch-kritische Untersuchung, Hannover 1978, S. 40f.
[43] Vgl. Seibert, (wie Anm.17), S. 543f.; Feierabend, (wie Anm.20), S. 84+221; Kaminsky, (wie Anm.20), S.75.
[44] Vgl. Kaminsky, (wie Anm.20), S. 75.
[45] Vgl. Feierabend, (wie Anm.20), S. 75.
[46] Seibert, (wie Anm.17), S. 548.
[47] Seibert, (wie Anm.17), S. 545.
[48] Feierabend, (wie Anm.20), S. 145.
[49] Vgl. Vogtherr, (wie Anm.34), S. 444.
[50] Vgl. Seibert, (wie Anm.17), S. 546.
[51] Vgl. Seibert, (wie Anm.17), S. 541f.
[52] Vgl. Feierabend, (wie Anm.20), S. 161.
[53] Boshof, (wie Anm.1), S. 45.
[54] Vgl. Boshof, (wie Anm.1), S. 46.; Weinfurter, (wie Anm.10), S. 114.
[55] Weinfurter, (wie Anm.10), S. 114.
[56] Vgl. Weinfurter, (wie Anm.10), S. 103.
[57] Auch Bistum; Organisationsform in der römisch-katholischen und anglikanischen Kirche, die eine Gemeinschaft bezeichnet, die von einem Bischof geleitet wird.
[58] Dannenberg, (wie Anm.42), S. 36.; Adam von Bremen über das Verhältnis zwischen Anno von Köln und Adalbert von Hamburg-Bremen: „Ihre Zunge sprach Frieden, aber ihre Herzen kämpften gegeneinander in tödlichem Hass.“
[59] Seibert, (wie Anm.17), S.541.
[60] Kaminsky, (wie Anm. 20), S. 75.
[61] Szabó-Bechstein, (wie Anm.31), S. 87.
[62] Vgl. Vogtherr, (wie Anm.34), S. 443.
[63] Szabó-Bechstein, (wie Anm.31), S. 88.
[64] Seibert, (wie Anm.17), S. 540.
[65] Seibert, (wie Anm.17), S. 540.
[66] Vgl. Seibert, (wie Anm.17), S. 537.
[67] Weinfurter, (wie Anm.10), S. 116.; Seibert, (wie Anm.17), S. 541.
[68] Vgl. Seibert, (wie Anm.17), S. 546.
[69] Vgl. Seibert, (wie Anm.17), S. 549.
[70] Vgl. Seibert, (wie Anm.17), S. 543.
[71] Seibert, (wie Anm.17), S. 542.
[72] Vgl. Seibert, (wie Anm.17), S. 549.
[73] Vgl. Seibert, (wie Anm.17), S. 537f.



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