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Geschichte zu den Nürnberger Prozessen

Geschichte zu den Nürnberger Prozessen
Hausarbeit
Datum: 02. Januar 2011 Autor: bluebabe Kommentare: 0

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Ausarbeitung zum Thema 'Nürnberger Prozesse'.


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Geschichte zu den Nürnberger Prozessen


Einleitung

„Die Poltik hat die Bestrafung etwaiger Versündigungen von Fürsten und Völkern gegen das Moralgesetz der göttlichen Vorsehung zu überlassen. [...]Die Politik hat nicht zu rächen, was geschehen ist, sondern zu sorgen, daß es nicht wieder geschehe".1

Diese Worte hielt Bismarck 1881 nach dem Sieg des Deutschen Reiches über das Frankreich Napoleons III. (1871) allen Rachelüsternen entgegen.

Im Laufe der Menschheitsgeschichte gab es viele Prozesse die in die Geschichte eingingen. Erinnert sei hier an die Prozesse gegen Luther, Galilei, gegen Ludwig XVI., dem Reichstagsbrandprozeß. In allen spiegelten sich die Konflikte der jeweiligen Zeit wider.

Der Nürnberger Prozess nahm nur eine ganz neue Dimension an. Anders als bisher "wurde jetzt (auch) die individuelle strafrechtliche Verntwortlichkeit für Handlungen ausgesprochen, die namens eines Staates [...] und gemäß dessen Gesetzten und Befehlen begangen wurden"2. Es wurden außerdem Organisationen und Institutionen angeklagt.

Kriegerische Auseinandersetzungen ziehen sich durch die Geschichte. Im Altertum waren es Beute- und Unterjochungskriege, bis die Römer das Recht zum Kriegführen im Verteidigungsfall begründeten. Das Mittelalter übernahm die Idee eines gerechten Krieges. Erst nach dem Dreißigjährigen Krieg begann man umzudenken. So enthielten die Artikel I und XVII des Osnabrücker Teilfriedens die Warnung, "daß jeder, der den Frieden [...]störe, künftig der Strafe verfalle"3.

Auch gegen Napoleon wurde kein Strafverfahren geführt, er wurde nur verbannt.

So wie der Begriff "Krieg" sich im Laufe veränderte, so entwickelt sich auch die Bestrafung. So legte das Leipziger Verfahren nach Ende des Ersten Weltkrieges einen Grundstein für den Nürnberger Hauptkriegsverbrecher-Prozess.

In der folgenden Arbeit soll der Nürnberger Hauptkriegsverbrecher- Prozess, seine Problematik, sein Zustandekommen und sein Urteil genauer erarbeitet werden.

Nur kurz umrissen werden die Nachfolgeprozesse und die Folgen, da dies eigene und komplexe Themen darstellen.

1zit. nach:D'Addario, Ray, Klaus Kastner: Der Nürnberger Prozess, Nürnberg 1994,S.8.

2 Ebenda, S.7.

3 Ebenda, S.8.

1. Der Weg zum Internationalen Militärgerichtshof

1.1. Erste Schritte

Bereits im Oktober 1941 erklärten Churchill und Roosevelt, dass die Bestrafung der Kriegsverbrecher ein Hauptziel der Alliierten sei. Nach Lidice erklärte Roosevelt am 21.8.1942, „Die Regierung der Vereinigten Staaten beabsichtigt [...]nach dem Sieg die Informationen und Beweise über diese barbarischen Verbrechen der Angreifer in Europa und Asien in geeigneter Weise zu verwenden."4

Am 7. Oktober 1942 wurde die Bildung einer „United Commission for

Investigation of War Crimes" angekündigt. Diese Kommission, die sich im

Oktober 1943 konstituierte, sammelte Anzeigen über Kriegsverbrechen und

erstellte Kriegsverbrecherlisten.

In der Jalta-Konferenz beschlossen Churchill, Roosevelt und Stalin die Aburteilung der deutschen Kriegsverbrecher im Rahmen eines Gerichtsverfahrens. Es existierten zu dieser Zeit „weder über den Ort für das Verfahren noch über dessen Dauer und die Anzahl der anzuklagenden Hauptkriegsverbrecher konkrete Pläne"5.

1.2. Schwierigkeiten

Eines der Hauptprobleme der Alliierten war die Erstellung einer Liste der Hauptkregsverbrecher6. Zudem „scheuten sich [...]die maßgeblichen Staatsmänner und Politiker zu dieser Zeit", die Deutschen „namentlich zu nennen"7. Nach zähen Verhandlungen konnten die Alliierten sich auf eine Liste mit 24 Beschuldigten einigen8. Diese Liste wurde am 24. August 1945 veröffentlicht. Hinzu kam noch, dass die Alliierten verschiedene Rechtssysteme besaßen. Die Einigung bereitete auch etliche Schwierigkeiten.

4D'Addario: Nürnberger Prozess, S.9.

5Maser, Werner: Nürnberg. Tribunal der Sieger, München/Zürich 1977, S.25.

6Overy, Richard: Verhöre. Die NS- Elite in den Händen der Alliierten 1945,

München 2002, .34ff.

7 Maser, Werner: Nürnberg, S.30.

8vgl.:Overy, Richard: Verhöre, S. 44f und D'Addario: Nürnberger Prozess, S.14.

Letztendlich einigte man sich auf eine Synthese aus beiden Systemen, was dem Prozess einen eher zwitterhaften Charakter verlieh. Der Schwerpunkt lag aber auf dem angloamerikanischen Rechtssystem9.

Auch die Wahl des Gerichtsortes stellte ein Problem dar. Die Sowjets plädieren für Berlin, die Amerikaner sind dagegen. Für sie kommt nur ein Ort in ihrer Zone in Frage. Schließlich kann man sich auf Nürnberg einigen. Dabei spielten Sicherheitsgesichtspunkten und Symbolcharakters, Stadt der Reichsparteitage, eine große Rolle. Ausschlaggebend mag wohl auch gewesen sein, dass der Justizpalast nur beschädigt, aber nicht zerstört worden war. Außerdem befand sich ein großes Gefängnis in der Nähe10.

2. Das Verfahren in Nürnberg

2.1. Anklage

Am 8. August 1945 wurden das Londoner Abkommen und das Londoner Statut unterzeichnet. Dort waren vier Anklagepunkte festgehalten: Verschwörung gegen den Frieden, Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Die jeweiligen Hauptankläger waren Robert H. Jackson (USA), R.A. Rudenko (UdSSR), Hartley Shawcross (Großbritannien) und François de Menthon (Frankreich).

Am 24. August wurde eine Liste mit Namen von 24 Beschuldigten veröffentlicht.

Diese wurde von den Hauptanklägern am 6. Oktober in Berlin unterzeichnet.

Am 18. Oktober begann der sowjetische Richter Nikitschenko die

Eröffnungssitzung in Berlin. (Seit dem Londoner Statut war Berlin ständiger Sitz

des Internationalen Militärtribunals, IMT). Ein Novum in der Rechtsgeschichte

war, dass Organisationen als verbrecherisch angeklagt wurden, u.a. SS,

Reichsregierung, Gestapo, Oberkommando der Wehrmacht.

„Die Eröffnungssitzung besteht im wesentlichen darin, daß die vier

Hauptankläger dem Gerichtshof die Anklageschrift gegen die 24

9Overy, Richard: Verhöre. S.27ff.

10 D'Addario: Nürnberger Prozess, S.13ff.

Hauptkriegsverbrecher, sowie gegen die NSDAP und andere Gruppierungen

überreichen11.

2.2.Die Angeklagten

Vom Internationalen Militärgerichtshof waren Hermann Göring, Rudolf Hess,

Joachim v. Ribbentrop, Robert Ley, Wilhelm Keitel, Ernst Kaltenbrunner, Alfred

Rosenberg, Hans Frank, Wilhelm Frick, Julius Streicher, Walter Funk, Hjalmar

Schacht, Karl Dönitz, Erich Raeder, Baldur v. Schirach, Fritz Sauckel, Alfred

Jodl, Franz von Papen, Arthur Seyß-Inquart, Albert Speer,

Konstantin v. Neurath, Hans Fritzsche, Gustav Krupp von Bohlen und Halbach

angeklagt und mussten sich vor diesem verantworten.

In Abwesenheit wurde Martin Bormann angeklagt. Anders als Goebbels konnte

er nicht für tot erklärt werden, da man keine Leich gefunden hatte. „Sein Name

stand in der Anklageschrift auf der Liste der Angeklagten und das Tribunal

verurteilte ihn im Oktober1946 zum Tode"12.

Für den Waffenfabrikanten Gustav Krupp wurde sein Sohn Alfried angeklagt.

Diese Entscheidung wurde angefochten, aber „Jackson blieb standhaft. Krupp

sollte für die deutsche Schwerindustrie in der gleichen Weise gerade stehen wie

Keitel für die Wehrmacht."13 So ersetzte man seinen Namen durch den seines

Sohnes.

Robert Ley entging der Anklage, indem er sich mit dem Reißverschluss seiner

Jacke am Abend des 25. Oktobers 1945 erhängte.14

2.3 Die Reaktion der Angeklagten auf die Anklage

Ab dem 20. Oktober 1945 hatte der amerikanische Gefängnispsychologe Dr.

Gilbert täglich Kontakt mit den Kriegsgefangenen. Die Angeklagten sollten die

Anklageschrift mit einem Kommentar handschriftlich versehen. Ihre Äußerungen

(Auszug):

„Hermann Göring: „Der Sieger wird immer der Richter und der Besiegte stets der Angeklagte sein!"

11 D'Addario: Nürnberger Prozess, S.18.

12 Overy, Richard: Verhöre. S.108.

13 Ebenda, S.47.

14 Heydecker, Joe J., Johannes Leeb: Der Nürnberger Prozess, Köln 1985, .S. 104ff.

Rudolf Hess: „I can't remember."

Albert Speer: „Der Prozess ist notwendig. Eine Mitverantwortlichkeit für solch grauenvolle Verbrechen gibt es sogar in einem autoritären Staat."

Hjalmar Schacht: „Ich verstehe überhaupt nicht, warum ich angeklagt bin."

Julius Streicher: „Dieser Prozeß ist ein Triumph des Weltjudentums."

Wilhelm Keitel: „Für einen Soldaten sind Befehle Befehle!"15"

An ihren Äußerungen lassen sich ihre Haltungen ganz deutlich ablesen. Sie

schwankten zwischen Verdrängung (Hess), Unverständnis (Schacht), Festhalten

an ihren ideologischen Ideen (Streicher), Akzeptanz und Schuldeingeständnis

(Speer). Keitel berief sich auf eine höhere Instanz, obwohl „die Tatsache, daß ein

Angeklagter auf Befehl [...] gehandelt hat [...] nicht als Strafausschließungsgrund"16

galt. Hermann Göring blieb wie bisher zynisch.

3.Die Hauptverhandlung

3.1. Die Anklage hat das Wort

Der eigentliche Auftakt des Verfahrens am 21. November 1945 war die Eröffnungsrede von Robert H. Jackson. In seiner Rede führte er an, dass „eine gerichtliche Verhandlung über den Frieden der Welt zu eröffnen, wie sie hier zum ersten Mal in der Geschichte abgehalten wird, [...] eine ernste Verantwortung auf[legt]"17. Im weiteren Verlauf betont er die Wichtigkeit aber auch die Neuheit dieses Prozesses.

„Dieser Gerichtshof, wenn er auch neuartig sein mag und ein Versuch, ist weder aus abstrakter Spekulation entstanden, noch wurde er geschaffen, um irgendwelche rechtswissenschaftliche Theorien zu rechtfertigen. Mit dieser gerichtlichen Untersuchung wollen vielmehr vier der mächtigsten Nationen, unterstützt von weiteren fünfzehn, praktisch das Völkerrecht nutzbar machen, der größten Drohung unserer Zeit entgegenzutreten: dem Angriffskrieg."18

15 Gilbert, Gustave M.: Nürnberger Tagebuch. Gespräche der Angeklagten mit dem

Gerichtspsychologen. S.10ff.

16 Statut für den Internationalen Militärgerichtshof: In: D'Addario: Nürnberger Prozess, Artikel 8.

17 Jackson, Robert H. : Grundlegende Rede vorgetragen im Namen der Vereinigten Staaten von Amerika beim Internationalen Militärgerichtshof zu Nürnberg, Frankfurt am Main 1946, S.7.

18 Ebenda.

Der Hauptanklagevertreter der USA lieferte zudem Erklärungen warum gerade

diese Angeklagten auf der Anklagebank saßen: „Die Vernunft der Menschheit verlangt, daß das Gesetz [...] auch die Männer erreichen [muss], die eine große Macht an sich reißen und sich ihrer mit Vorsatz und in gemeinsamen Ratschlag bedienen, um ein Unheil hervorzurufen, das kein Heim in der Welt unberührt läßt."19

Des weiteren begründete er den Sinn und Zweck dieses Prozesses: „[...] geduldig und mit Mäßigung enthüllen, für welche Dinge diese Männer einzustehen haben."20

Generalmajor Jackson versprach außerdem „unwiderlegbare Beweise für unglaubliche Vorfälle [zu] unterbreiten."21

3.2. Hauptverhandlung

Nach der Eröffnungsrede von Justice Robert H. Jackson, die den ganzen 21.November dauerte, begann am 22. November die Hauptverhandlung.

Die Hauptverhandlung dauerte vom 22.November bis zum 31. August 1946.

In den ersten Wochen wurde von der Anklagebehörde ausführlich dargelegt, was unter den vier genannten Anklagepunkten zu verstehen ist und welche Geschehnisse dem einen oder anderem Tatbestand angehörten.

Die überwältigende Zahl der Dokumente und der Wechsel zwischen eidesstattlichen Erklärungen und Sachvorträgen der Ankläger, nur selten wurden Zeugen angehört, trugen dazu bei, dass die internationale Presse schnell das Interesse verlor. In der deutschen Bevölkerung herrschte wenig Anteilnahme, es ist „ein Prozeß der Alliierten"22. Man schenkte den Presseberichten, die „scheinbar Unmögliches schildern, wenig Glauben"23. Das Gewicht der Anklage wurde den Angeklagten zum ersten Mal bei der Aufführung des Hoßbachprotokolls bewusst. Deutlicher wurde es am 29.November, als „zur Untermauerung des Vorwurfes des Verstoßes gegen die Menschenrechte (Anklagepunkt 4) im Saal ein Dokumentarfilm über die Greuel in den Konzentrationslagern vorgeführt wird"24. Die Angeklagten wurden blass, schauten weg, waren entsetzt und ungläubig.25 Vom 22. November bis zum 8.

19 Ebenda.

20 Ebenda, S.8

21 Ebenda.

22 D'Addario: Nürnberger Prozess, S.28.

23 Ebenda.

24 Ebenda.

25 Gilbert: Nürnberger Tagebuch, S.50ff.

Januar 1946 überwog die amerikanische Anklagedelegation den Prozess. Ab dem 8. Januar bis zum 8. Februar wurden von den Anklägern ihre Vorwürfe gegen einzelne Angeklagte vorgetragen. Vom 8. Februar bis zum 26 Februar trug die sowjetische Generalanklage ihre Vorwürfe vor.

In 403 Sitzungen an 218 Verhandlungstagen wurden 33 Zeugen der Anklage und 61 der Verteidigung gehört. Hinzu kamen 143 Zeugen, die gezielt Fragen auf Fragebögen beantworteten.

Oft dienten die eigenen Aussagen der Angeklagten, z. B. Tagebucheinträge, unterzeichnete Befehle,... zum Nachweis.

3.3. Die Verteidigung

Anfang März schloss die Anklage die Beweisführung nach 72 Verhandlungstagen ab.

Die Verteidigung fühlte sich unterlegen, da sie es mit einer ihr unbekannten Prozessform zu tun hatte. Sie hatte es, im Gegensatz zur Anklage, schwer an Dokumente heranzukommen. „Die Möglichkeit, Entlastungsmaterial selbst herauszusuchen, hat sie nicht."26 Nicht selten sind Dokumente „verschwunden".27 Die Bitte um Vertagung wurde abgelehnt.28

Der nach „außen farbigste Abschnitt"29gab den Angeklagten die Gelegenheit ihr einstiges Handeln zu erklären und zu interpretieren. So nutzte beispielsweise die „Nummer eins der Angeklagten"30, Göring die Gelegenheit um seine Antworten in Propagandareden ausufern zulassen, in dem er für vieles die volle Verantwortung übernahm. Zunächst ließ er Jackson schlecht gegen sich aussehen, so „daß ausländische Journalisten sich über ihn lustig machten"31. Am dritten Tag von Görings Befragung wendete sich das Blatt, als Jackson Dokumente vorlegte, aus denen „die Mitwisserschaft und Mitverantwortung Görings für vieles - vom Angriffskrieg über die Behandlung von Kriegsgefangenen, von Greueltaten an der Zivilbevölkerung bis hin zum umfangreichsten Kunstraub der Weltgeschichte und zur sogenannten Endlösung, also die planmäßige Ausrottung aller Juden in Europa"32 hervorging.

26Maser:Nürnberg, S.112.

27Ebenda.

28 D'Addario: Nürnberger Prozess, S.35.

29Ebenda.

30Ebenda.

31Maser: Nürnberg, S.131.

32 D'Addario: Nürnberger Prozess, S.36

Wie bei den Reaktionen auf die Anklageschrift ließen sich auch bei den Sitzungen die einzelnen Persönlichkeiten deutlich erkennen. Während die einen dankbar waren

Rechenschaft ablegen zu können (Keitel), schwankten die anderen zwischen

Geständnis und Selbstrechtfertigung (Frank), Uneinsichtigkeit und Reuelosigkeit (Streicher).

3.4.Schlussphase

Mit dem 4.Juli begann die Schlussphase der Verhandlungen . Die Plädoyers der Verteidigung und der Anklage wechselten mit der detaillierten Anklage gegen die sogenannten verbrecherischen Organisationen und der mit der Vernehmung einiger noch nicht angehörter Zeugen ab.

Dieser Verfahrensabschnitt wurde von Professor Dr. Jahrreis, Jodls Verteidiger, eingeleitet . In seinem Rechtsgutachten kommt er zu dem Schluss, dass es auch nach dem Briand - Kellog - Pakt von 1928 kein völkerrechtlich normiertes Verbot des Angriffskrieges gab. Demnach wäre die Anklage wegen der Verschwörung gegen den Weltfrieden, der alle Angeklagten beschuldigt sind, in sich zusammengebrochen. Hätte ein solches Verbot bestanden, hätte man keine Einzelpersonen, sondern nur den betreffenden Staat dafür belangen können.33

Es gelang nicht, „zu beweisen, daß die Deutsche Wehrmacht 1939 auf einen Angriffskrieg vorbereitet war. Dennoch wurde gegen Verschwörung und Planung eines Angriffskrieges verurteilt".34

Das letzte Wort hatten am 31. August die Angeklagten. Göring verteidigte sich noch immer, Keitel zeigte keine Reue und Hess flüchtete ins Pathos.35

4. Das Urteil und seine Vollstreckung

4.1.Verurteilt zum Tod durch Strang

Die Urteilsverlesung fand am 30. September 1946 statt und nahm den ganzen Tag in Anspruch. Das Urteil wurde sowohl von den Angeklagten und ihren Verteidigern als auch der Weltpresse mit großer Spannung erwartet. Kaum einer „rechnete damit,

33 D'Addario: Nürnberger Prozess, S.39.

34 Maser: Nürnberg, S.146.

35 Heydecker: Der Nürnberger Prozess, S. 454ff.

dass irgendeiner der Angeklagten dem Henker entgehen würde".36

Der Strafausspruch zeigte, dass das Gericht kein vorgefertigtes oder pauschales Urteil fällte.

Die vier Anklagepunkte waren:

1. Verschwörung gegen den Frieden

2. Verbrechen gegen Frieden, Entfesselung eines Angriffskrieges

3. Kriegsverbrechen

4. Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Zum Tode durch den Strang wurden verurteilt:

Hermann Göring nach den Anklagepunkten 1,2,3,4: als Leiter oder Urheber bei Angriffskrieg, Sklavenarbeit und Judenmord

Joachim v. Ribbentrop nach 1,2,3,4: er unterstützte Angriffskrieg, Judenausrottung und Kriegsgefangenenmord

Wilhelm Keitel nach 1,2,3,4: als Chef des Oberkommandos der Wehrmacht - erließ er Mordbefehle gegen Soldaten und Zivilisten

Ernst Kaltenbrunner nach 3,4: als Chef des Reichssicherheitshauptamtes war er mitverantwortlich für Judenvernichtung und Mordaktionen

Alfred Rosenberg nach 1,2,3,4: er trug einen großen Teil der Verantwortung für die blutige Besatzungspolitik im Osten

Hans Frank nach 3,4: als Generalgouverneur war er im besetzten Polen an Terror, Ausbeutung, Zwangsarbeiterverschleppung und Judenmord beteiligt

Wilhelm Frick nach 2,3,4: als Innenminister war er verantwortlich für Besatzungspolitik, Judenverfolgung und Geisteskrankenmord

Julius Streicher nach 4: als Herausgeber des Hetzblattes „der Stürmer" war er ein Hauptanstifter zu Mord und Ausrottung der Juden

Fritz Sauckel nach 3,4: als Generalbevollmächtigter war er für den Arbeitseinsatz verantwortlich für Zwangsarbeit und Verschleppung

Alfred Jodl nach 1,2,3,4: der Chef des Wehrmachtführungsstabes wirkte an Hitlers Angriffsplanung und Mordbefehlen mit

Arthur Seyß-Inquart nach 2,3,4: als Reichskommissar war er verantwortlich für Beatzungsterror und Judenverfolgung in den Niederlanden

36 Overy, Richard: Verhöre. S.193.

Martin Bormann (in Abwesenheit) nach 3,4: der Privatsekretär trug die

Mitverantwortung an allen Maßnahmen Hitlers seit 1941

Die eingereichten Gnadengesuche, sowie die Bitten um Tod durch die Kugel statt des Stranges von Keitel und Jodl blieben erfolglos.37

4.2.Verurteilt zu Haftstrafen

Zu Haftstrafen wurden verurteilt:

Rudolf Hess nach 1,2 lebenslänglich: der Stellvertreter Hitlers war bis Mai 1941 an der Kriegspolitik beteiligt

Walter Funk nach 2,3,4 lebenslänglich: der ehemalige Reichswirtschaftminister nahm an Angriffsvorbereitungen und Ausbeutungspolitik teil

Karl Dönitz 10 Jahre nach 2,3: der Großadmiral und letzter Marine-Oberbefehlshaber wurde wegen seiner Mitwirkung und an Angriffshandlungen und wegen Kenntnis verbrecherischer Befehle belangt

Erich Raeder nach 1,2,3 lebenslänglich: der Großadmiral nahm an Planung und Führung von Angriffskriegen teil und leitete Mordbefehle weiter

Baldur v. Schirach 20 Jahre nach 4: als Gauleiter von Wien war der ehemalige Reichsjugendführer an der Judenverfolgung beteiligt

Albert Speer 20 Jahre nach 3,4: als Reichsminister für Bewaffnung und Munition war er für den Arbeitseinsatz von Kriegsgefangenen und Zwangsarbeitern mitverantwortlich

Konstantin v. Neurath 15 Jahre nach 1,2,3,4: unter mildernden Umständen verurteilt, da er als Reichsprotektor in Prag Terrormaßnahmen einzuschränken versuchte

4.3.Freisprüche

Obwohl es „den Sowjets[...] ausschließlich um die Aburteilung der Angeklagten"38 ging, so wurden dennoch Hjalmar Schacht angeklagt nach 1,2, Franz von Papen angeklagt nach 1,2, ihm konnte eine Kenntnis der Angriffspläne nicht nachgewiesen werden und Hans Fritzsche angeklagt nach 1,3,4, er hat nach Auffassung des Gerichts nicht an diesen Verbrechen teilgenommen, freigesprochen.

Die Sowjets lehnten die Freisprüche ab, wurden aber überstimmt.

37 D'Addario: Nürnberger Prozess, S.45.

38 Maser: Nürnberg, S.235.

4.4.Vollstreckung

In den frühen Morgenstunden des 16. Oktobers 1946 fand die Hinrichtung statt, nachdem gegen Mitternacht nochmals die Todesurteile verlesen wurden. Die Hinrichtungen nahm der amerikanische Scharfrichter John C. Woods vor. Ärzte

bestätigten den Tod des zuletzt hingerichteten Seyß-Inquart, danach wurde als symbolischer Akt Görings Leiche, er nahm sich in der Nacht vor der Hinrichtung mit Zyankali das Leben, an „den Anfang der Reihe der Hingerichteten zu Füßen des Galgens niedergelegt".39 Die Leichen werden noch am selben Tag in einem Münchener Krematorium verbrannt.40

5. Schlussbemerkung

Auf der einen Seite stellt der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess einen Versuch dar einen gerechten Prozess zu führen, in dem man den Angeklagten Rechte einräumt41. Auf der anderen Seite ist aber auch Siegerjustiz erkennbar. So wurde versucht die Verbrechen von Katyn der deutschen Wehrmacht anzuhängen, obwohl es damals schon bekannt war, dass dies von den Sowjets begangen wurde.42 Auch wurde der Grundsatz „nulla poena sine lege" verletzt.

Dafür diente der Prozess andererseits der Enthüllung des Ausmaßes der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft.43

Im Anschluss an den Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess kam es 1946 bis 1949 zu zwölf so genannten Nürnberger Nachfolgeprozessen vor amerikanischen Militärgerichten, z.B. zum Ärzte-Prozess, Juristen-Prozess, I.G.-Farben-Prozess, Wilhelmstraßenprozess.

In den folgenden Jahren fanden weitere Kriegsverbrecherprozesse im In- und Ausland statt, z.B. 1950 die als Geheimprozesse geführten „Waldheimer Prozesse"(DDR)oder der „Ulmer Einsatzgruppenprozess" 1958, der unter anderem zur Einrichtung der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von nationalsozialistischen Verbrechen mit Sitz in Ludwigsburg (kurz Ludwigsburger Zentrale Stelle) führte.

39 Heydecker: Der Nürnberger Prozess, S. 493ff.

40 D'Addario: Nürnberger Prozess, S.47.

41 Statut für den Internationalen Militärgerichtshof: In: D'Addario: Nürnberger Prozess, Artikel 16.

42 Maser: Nürnberg, S.127.

43 Ebenda, S.237.

Die von Kurt Pätzold und Manfred Weißbecker angeführte Behauptung in Nürnberg sei keine Siegerjustiz ausgeübt worden ist nur zum Teil richtig.44 Es wurde auch nicht erst, wie dort behauptet, in neuerer Zeit geprägt. Vielmehr gibt Lord Shwacross zu, dass Nürnberg „zweifellos"45 Siegerjustiz war. Auch wenn Nürnberg nicht unbedingt das war, was man gemeinhin als „Siegerjustiz" bezeichnet, so war es doch eine „Justiz der Sieger". Wer außer den Siegern selbst hätte über die Hauptkriegsverbrecher zu Gericht sitzen sollen? Welche Nation hätte die Möglichkeit gehabt einen solchen Prozess in die Wege zu leiten, wenn nicht die Alliierten.

44 Pätzold, Kurt, Manfred Weißbecker: Stufen zum Galgen. Lebenswege vor den Nürnberger Urteilen, Leipzig 1999, S.16f.

45 Gründler, Gerhard E. , Arnim v. Manikowsky: Das Gericht der Sieger. Der Prozeß gegen Göring, Heß, Ribbentrop, Keitel, Kaltenbrunner u.a., Oldenburg und Hamburg 1967, S.16.

Quellen

- Jackson, Robert H.: Grundlegende Rede vorgetragen im Namen der Vereinigten Staaten von Amerika beim Internationalen Militärgerichtshof zu Nürnberg, Frankfurt am Main 1946.

- Londoner Viermächte-Abkommen: In: D'Addario, Ray, Klaus Kastner: Der Nürnberger Prozess, Nürnberg 1994, S.55f.

- Statut für den Internationalen Militärgerichtshof: In: D'Addario: Nürnberger Prozess, S.56ff.

Literatur

- Benz, Wolfgang: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, Stuttgart 1997.

- D'Addario, Ray, Klaus Kastner: Der Nürnberger Prozess, Nürnberg 1994.

- Diller, Ansgar, Wolfgang Mühl- Benninghausen(hrsg.):Berichterstattung über den Nürnberger Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher 1945/46, Potsdam 1998.

- Gilbert, Gustave M.: Nürnberger Tagebuch. Gespräche der Angeklagten mit dem Gerichtspsychologen, Franfurt a.M. 2001.

- Gründler, Gerhard E. , Arnim v. Manikowsky: Das Gericht der Sieger. Der Prozeß gegen Göring, Heß, Ribbentrop, Keitel, Kaltenbrunner u.a., Oldenburg und Hamburg 1967.

- Heydecker, Joe J., Johannes Leeb: Der Nürnberger Prozess, Köln 1985.

- Maser, Werner: Nürnberg. Tribunal der Sieger, München/Zürich 1977.

- Overy, Richard: Verhöre. Die NS- Elite in den Händen der Alliierten 1945, München 2002.

- Pätzold, Kurt, Manfred Weißbecker: Stufen zum Galgen. Lebenswege vor den Nürnberger Urteilen, Leipzig 1999.



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